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Russland - Neue Regeln zum GUS-Herkunftsland

Sergej Suchanow

 

Ein Protokoll zum Abkommen über die Regeln zur Bestimmung des Ursprungslandes von Waren in der GUS ist ratifiziert worden.


Durch das Protokoll wird die Liste der Bedingungen, Produktionsverfahren und Technologien geändert, unter denen Waren als Ursprungserzeugnisse des Landes gelten, in dem sie hergestellt wurden (Anhang 1 zu den Regeln für die Bestimmung des Ursprungslandes von Waren, der Bestandteil des Abkommens ist).

Durch die Änderungen werden einige Positionen der genannten Liste gemäß dem aktualisierten einheitlichen Warenverzeichnis für den Außenhandel auf der Grundlage der 7. Ausgabe des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung von Waren, die am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, aktualisiert.


Die Änderungen traten am 3. April 2024 in Kraft.


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