Sergej Suchanow
Für bestimmte Arten staatlicher Genehmigungen hat die Regierung russische Fristen für die Einführung der außergerichtlichen Anfechtung über Gosuslugi vorverlegt, auf den 1. September bzw. 31. Dezember 2024.
Damit wird die Möglichkeit eröffnet, innerhalb von 30 Tagen, nachdem der Antragsteller von der Verletzung seiner Rechte erfahren hat oder hätte erfahren müssen, über das einheitliche Portal für staatliche Dienstleistungen (Gosuslugi) einen Rechtsbehelf gegen Beschlüsse und Tätigkeiten (Untätigkeiten) der Genehmigungsbehörden einzureichen. Der eingereichte Rechtsbehelf wird binnen 15 Werktagen bearbeitet.
Die Einlegung eines außergerichtlichen Rechtsbehelfes ist obligatorisch, bevor eine Klage bei Gericht eingereicht werden kann.
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