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Russland - Weniger Prüfungen bei einer Adressänderung

  • Sergej Suchanow
  • 20. März
  • 1 Min. Lesezeit

Sergej Suchanow


Seit dem 14. März 2025 gibt es weniger Fälle, in denen die Richtigkeit der Angaben im Einheitlichen Staatlichen Register der juristischen Personen überprüft wird.


Die Steuerbehörden werden die Angaben zur Adresse eines Unternehmens bei der Einreichung von Dokumenten für die Eintragung in das Einheitliche Staatliche Register juristischer Personen nicht mehr zwingend überprüfen. Dies gilt für Sachverhalte, in denen bereits mindestens fünf juristische Personen an einem Ort registriert sind. Nach Ansicht des Föderalen Steuerdienstes wird diese Neuerung die Ansiedlung von Unternehmen in Business-Zentren erleichtern.

Hat die Steuerbehörde Zweifel an der Zuverlässigkeit der Daten zum Sitz eines Unternehmens, ist sie grundsätzlich berechtigt, die angemeldete Adresse in Augenschein zu nehmen sowie Informationen von anderen Unternehmen, Behörden usw. anzufordern.


 
 
 

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