Russland - Neues beim Dokumentenaustausch mit dem FNS
- Patrick Pohlit
- 20. März
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Patrick Pohlit
Die Föderale Steuerbehörde hat Erläuterungen zum neuen ab dem 05. Februar 2025 geltenden Verfahren zur Ermittlung der Frist für den Erhalt von Dokumenten, die von der Steuerbehörde über Telekommunikationsnetzwerke (TSK) versandt werden, veröffentlicht.
Nach dem neuen Wortlaut des SteuerGB der RF gilt ab dem 05.02.2025 der sechste Tag ab dem Datum der Absendung als Datum des Eingangs dieses Dokuments beim Steuerzahler, wenn die Steuerbehörde das Dokument in elektronischer Form per TKS über einen Operator der elektronischen Dokumentenaustausch sendet. Das Sendedatum wird in der Bestätigung der Absendung des Dokuments von der Steuerbehörde angegeben.
Dabei ist der Zeitpunkt der Übermittlung einer Empfangsbestätigung an die Steuerbehörde nicht mehr entscheidend; das neue Verfahren gilt ausnahmslos für alle von der Steuerbehörde übermittelten Dokumente.
Darüber hinaus ist wichtig zu beachten, dass die Verpflichtung, der Steuerbehörde innerhalb von sechs Tagen eine Empfangsbestätigung zukommen zu lassen, sowie die Sanktion für die Verletzung dieser Verpflichtung in Form der Aussetzung von Kontobewegungen aufgehoben wurden. In der aktuellen Fassung muss ein Steuerpflichtiger lediglich einen Vertrag mit einem Operator der elektronischen Dokumentenaustausch und eine qualifizierte elektronische Signatur haben, um die Verpflichtung zum Empfang von Dokumenten von der Steuerbehörde gemäß Artikel 23 Absatz 5.1 des SteuerGB der RF zu erfüllen.
Ein anschauliches Beispiel für den neuen Ansatz bei der Ermittlung der Fristen für den Erhalt von Forderungen der Steuerbehörde und der Fristen für die Beantwortung dieser Forderungen ist im Schreiben Nr. EA-4-15/2526@ der Föderalen Steuerbehörde vom 07.03.2025 dargelegt.





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