Russland - Höhere Steuern für ausländische Unternehmen
- Patrick Pohlit
- 16. Apr.
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Patrick Pohlit
Der Staatsduma wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt, der die Einführung eines erhöhten Gewinnsteuersatzes von 35% für ausländische Unternehmen vorsieht, die den russischen Markt verlassen haben und nunmehr zurückkehren.
Hierzu sollen Handelsmarken und Unternehmenskennzeichen, die von Ansässigen aus unfreundlichen Staaten gehalten werden, sofern diese ihre Geschäftstätigkeit in Russland nach dem 24. Februar 2022 im Zusammenhang mit der Verhängung von Sanktionen gegen Russland eingestellt haben, in ein spezielles Register eingetragen werden. Es wird vorgeschlagen, dass die Entscheidung über die Aufnahme in dieses Register von einer zuständigen interministeriellen Kommission getroffen wird, während eine Löschung aus dem Register nur dann vorgesehen ist, wenn der Staat, in dem die Handelsmarke bzw. das Unternehmenskennzeichen registriert ist, von der Liste der unfreundlichen Staaten gestrichen wird.
Für russische und ausländische Unternehmen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Territorium der Russischen Föderation in das Register aufgenommenen werden, soll ein besonderes Besteuerungsverfahren vorgesehen sein, nämlich die Anwendung eines erhöhten Gewinnsteuersatzes von 35 % auf die Steuerbemessungsgrundlage aus der Tätigkeit unter Verwendung der im Register erfassten Handelsmarken und Unternehmenskennzeichen.
Nach Ansicht der Verfasser des Gesetzentwurfs (Nr. 879837-8) wird diese Maßnahme ermöglichen, russische Unternehmen vor einem asymmetrischen Wettbewerb mit ausländischen Marken zu schützen und wirtschaftliche Verluste, die durch den Wegzug ausländischer Unternehmen im Zeitraum ab 2022 entstanden sind, auszugleichen.
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