Russland - Prämien unter Kontrolle: Neue Regelungen im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation
- Zurab Tsereteli
- 25. Juni
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Zurab Tsereteli
Im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation wurden neue Bestimmungen verankert, wonach in Kollektivverträgen, Vereinbarungen und internen Vorschriften Art, Höhe, Auszahlungszeitpunkt, Voraussetzungen und Bedingungen für die Gewährung von Prämien festgelegt werden müssen. Dabei sind Kriterien wie Qualität, Effizienz und Dauer der Arbeitsleistung sowie das Vorliegen oder Fehlen disziplinarischer Maßnahmen etc. zu berücksichtigen.
In internen Vorschriften über Prämien kann auch eine Kürzung aufgrund von Pflichtverstößen vorgesehen werden. Bei der Verabschiedung solcher Vorschriften ist die Stellungnahme der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsorganisation zu berücksichtigen. Eine Kürzung der Prämien ist nur für den Monat zulässig, in dem die disziplinarische Maßnahme verhängt wurde, und darf 20 % der Monatsvergütung nicht überschreiten.
Gesetzlich normiert wird damit der bereits jetzt in der Praxis anzuwendende, durch das Verfassungsgericht der Russischen Föderation aufgestellte Grundsatz, welcher besagt, dass wegen einer Strafe insbesondere keine willkürliche Kürzung des Arbeitsentgelts eines Arbeitnehmers gestattet ist.
Die Änderungen treten am 1. September 2025 in Kraft.





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