Russland - „Der transparente Steuerpflichtige“
- Patrick Pohlit
- 25. Juni
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Patrick Pohlit
In der Staatsduma wurde in erster Lesung ein Gesetzentwurf angenommen, der den FNS ermächtigt, eine Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Steuerpflichtigen zu erstellen und deren Ergebnisse nicht nur an die Person selbst, sondern auch an Dritte auf deren Antrag zu übermitteln.
Die Bescheinigung mit der FNS-Bewertung kann dem Antragsteller innerhalb von 10 Arbeitstagen ab dem Datum des Antrags zugestellt werden. Der bewertete Steuerpflichtige erhält jedoch die Meldung erst und hat das Recht, einen Antrag auf Korrektur der Ergebnisse der Analyse zu stellen, der jedoch von der Steuerbehörde abgelehnt werden kann.
Die aktuell geltende vom FNS entwickelte Methodik zur Beurteilung juristischer Personen sieht einen zweistufigen Vorgang vor: In der ersten Stufe werden Unstimmigkeiten im Bereich Umsatzsteuer, die Eintragung des Unternehmens in die Register unzuverlässiger Lieferanten, falsche Angaben in Registern, die Sperrung von Konten, die Einleitung von Liquidation bzw. Konkursverfahren und andere juristische Tatsachen geprüft. In der zweiten Stufe werden finanzielle Indikatoren wie das durchschnittliche Monatsgehalt, die Steuerbelastung, die Zahlungsfähigkeit, die Rentabilität der Aktiva und andere bewertet. Der FNS vergibt einen Punkt für die Erfüllung jedes Kriteriums, und die Erklärung stellt das Endergebnis der Gesamtpunktzahl dar.
Falls der Gesetzesentwurf angenommen wird, könnte die Anforderung dieser Beurteilung die Praxis der Sorgfaltspflicht bei der Überprüfung von Geschäftspartnern ergänzen.





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