Russland - Sonderregelung für ausländische Investoren
- Patrick Pohlit
- 10. Juli
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Patrick Pohlit
Der Präsident der RF hat am 01.07.2025 den Erlass Nr. 436 unterzeichnet, wonach bestimmte Kategorien von Geschäften, die von ausländischen Investoren auf dem russischen Markt getätigt werden, von den durch andere Erlasse des Präsidenten festgelegten Einschränkungen ausgenommen sind.
Insbesondere gilt die neue Regelung für Geschäfte zum Kauf und Verkauf russischer Wertpapiere und derivativer Finanzinstrumente an der Börse über einen professionellen Marktteilnehmer, für den Erhalt von Dividenden aus russischen Wertpapieren, die gemäß dem Erlass erworben wurden, sowie für die Einlage und Rückzahlung von Geldern auf Bankguthaben und Depots.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genannten Geschäfte ausschließlich über ein spezielles Konto Typ „In“ abgewickelt werden müssen. Auf diesem Konto werden die für Investitionen bestimmten Geldmittel sowie die erworbenen Wertpapiere verbucht.
Geschäfte, die gemäß dem Erlass durchgeführt werden, sind von den Einschränkungen der Erlasse des Präsidenten Nr. 81, 95, 126, 254, 520, 618, 737 und 138 befreit, d. h. sie bedürfen keiner Genehmigung durch die Regierungskommission oder die Zentralbank der Russischen Föderation.





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