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Russland - Mehr Firmeninformationen ab 2026 zugänglich

  • Sergej Suchanow
  • 6. Aug.
  • 1 Min. Lesezeit

Sergej Suchanow


Ab 2026 mehr Transparenz durch breiteren Zugang zur Analyse der Informationen über juristische Personen oder Einzelunternehmer


Das Gesetz über die Steuerverwaltung wurde in Artikel 1 geändert und damit das Recht anderer Personen, einen Auszug mit einer Analyse der Informationen über juristische Personen oder Einzelunternehmer anzufordern, verankert. Derzeit kann ein solcher Auszug nur von denjenigen juristischen Person oder dem Einzelunternehmer abgerufen werden, für die bzw. den er erstellt wurde.


Der Auszug wird spätestens einen Werktag nach Ablauf der folgenden Fristen zur Verfügung gestellt:


  • fünf Werktage nach der Übermittlung des Auszuges an die juristische Person (den Einzelunternehmer). Diese Frist gilt, wenn die juristische Person (der Einzelunternehmer) innerhalb dieser Frist keinen Antrag auf Anpassung der im Auszug enthaltenen Analyseergebnisse gestellt hat;

  • zehn Werktage nach der Übermittlung des Auszuges an die juristische Person (den Einzelunternehmer), deren (dessen) Aktivitäten analysiert wurden. Diese Frist gilt, für den Fall, dass ein solcher Antrag bereits gestellt wurde.


Die Informationen des Service werden nur an Nutzer übermittelt, die gesetzlich zum Erhalt dieser Angaben berechtigt sind (Vertragspartner, Investoren usw.). Von dieser Möglichkeit soll aktiv Gebrauch gemacht werden, um bei der Auswahl der Vertragspartner vor Vertragsabschluss, bei der Prüfung von Investitionsfragen usw. die notwendige kaufmännische Sorgfalt anzuwenden.


Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.


 
 
 

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