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Russland - Umsatzsteuer beim Einsatz von Zahlungsagenten

  • Patrick Pohlit
  • 6. Aug.
  • 1 Min. Lesezeit

Patrick Pohlit


Das russische Finanzministerium hat Erläuterungen zur Berechnung der Umsatzsteuer und zur Erstellung von Faktura-Rechnungen beim Erwerb von Dienstleistungen von ausländischen Lieferanten über einen sogenannten Zahlungsagenten veröffentlicht.


Gemäß der Position des Finanzministeriums handeln russische Organisationen als Steueragenten beim Erwerb von Dienstleistungen von ausländischen Organisationen ohne Registrierung in der Russischen Föderation, auch in Fällen, in denen ein Zahlungsvermittler für die Abrechnung hinzugezogen wird.


Dabei entsteht die Verpflichtung zum Einbehalt der Umsatzsteuer und zur Ausstellung einer Faktura-Rechnung bei der Überweisung der Mittel an den Zahlungsagenten. Die Angaben des Zahlungsdokuments an den Agenten sind entsprechend in der Faktura-Rechnung anzugeben.


 
 
 

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