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Russland - Richtlinien für die Werbeabgabe

  • Patrick Pohlit
  • 3. Sept.
  • 2 Min. Lesezeit

Patrick Pohlit


Mit der Verordnung der Regierung vom 15. August 2025 Nr. 1224 wurden Besonderheiten für das Verfahren sowie die Fristen für die Zahlung der obligatorischen Abgabe für die Verbreitung von Werbung im Internet geregelt. Diese Werbeabgabe ist zwar offiziell keine Steuer, ist aber wie ein Steuertatbestand strukturiert.


Als Verpflichtete gelten juristische Personen, Einzelunternehmer und Privatpersonen, die im Internet Werbung verbreiten, die sich an russische Verbraucher richtet, und die einen Vertrag mit einem Werbekunden oder dessen Agenten auf beliebiger Ebene abgeschlossen haben.


Die Bemessungsgrundlage für die Abgabe sind die Einnahmen von Werbedienstleistern, Betreibern von Werbesystemen, Vermittlern und Agenten aus Dienstleistungen und Aktivitäten zur Verbreitung von Werbung im Internet. Die Höhe der Zahlung beträgt insgesamt 3% dieser Einnahmen.


Sind mehrere Personen, einschließlich Vermittler, an der Erbringung von Werbedienstleistungen beteiligt, wird die Werbeabgabe nur einmal berechnet. Ist jedoch ein Agent an dem System beteiligt, zahlt er die Abgabe separat von seiner Agenturvergütung. Dabei kann der Agent auch die Verpflichtung zur Zahlung der Abgabe für die gesamte Kette übernehmen.


Roskomnadzor übermittelt den Verpflichteten spätestens am 15. Tag des zweiten Monats des Folgequartals nach dem Zahlungszeitraum (d. h. für das 1. Quartal 2025 spätestens am 15. August 2025) die Berechnung der obligatorischen Abgabe, die auf der Grundlage der Buchhaltungsdaten, Abnahmeprotokollen der erbrachten Leistungen und anderen Primärunterlagen erstellt wird.


Diese Berechnung muss mit einer elektronischen Signatur innerhalb von 10 Kalendertagen bestätigt oder Erläuterungen zur Anpassung müssen gesendet werden, wobei die Behörde innerhalb von 5 Kalendertagen reagieren und eine korrigierte Berechnung übermitteln muss. Bei Unterlassung seitens des Verpflichteten gilt die ursprüngliche Berechnung als bestätigt.

Die Frist für die Zahlung der Werbeabgabe ist auf spätestens den 5. Tag des dritten Monats des Folgequartals nach dem Berichtszeitraum festgelegt, d. h. die Zahlung für das 1. Quartal 2025 muss spätestens am 5. September 2025 überwiesen werden.

Roskomnadzor kontrolliert die Zahlung der Werbeabgabe auf der Grundlage von Informationen aus dem staatlichen Informationssystem über staatliche und kommunale Zahlungen und benachrichtigt die Verpflichteten über festgestellte Verstöße. Werden die Verstöße nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach der Benachrichtigung beseitigt, kann die Forderung gerichtlich geltend gemacht werden.


 
 
 

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