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Russland -Kommerzielle Anrufe sind kennzeichnungspflichtig

  • Sergej Suchanow
  • 17. Sept.
  • 1 Min. Lesezeit

Sergej Suchanow


Seit dem 1. September 2025 müssen juristische Personen und Einzelunternehmer, die Mobiltelefonnummern anrufen, Vorkehrungen treffen, um der angerufene Person auf ihrem Endgerät den Anrufer anzuzeigen. Dazu ist eine entsprechende Vereinbarung mit dem Telekommunikationsunternehmen zu schließen.

 

Die Vereinbarung muss die Zustimmung der juristischen Person oder des Einzelunternehmers zur Weitergabe bestimmter Daten an andere Betreiber enthalten.

 

Dies betrifft folgende Angaben:


  • Firmenname oder vollständiger Name des Unternehmers;

  • Geschäftsbezeichnung des Anrufers;

  • Anrufkategorie nach der eingetragenen Haupttätigkeitsart;

  • Text, der auf den Geräten der Empfänger angezeigt werden soll;

  • Liste der Rufnummern, von denen aus die juristische Person oder der Einzelunternehmer anrufen wird.

     

Der anzuzeigende Text ist auf maximal 32 Zeichen begrenzt.


Der Empfänger sieht folgende Angaben:


  • Anrufkategorie;

  • Geschäftsbezeichnung der juristischen Person oder vollständiger Name des Unternehmers (um darauf aufmerksam zu machen, dass es sich um einen kommerziellen Anruf handelt) oder eine Handelsbezeichnung.       

     

Wird keine entsprechende Vereinbarung mit dem Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen, können Anrufe als Spam eingestuft oder ganz blockiert werden.

 

Der Dienst ist für die Angerufenen kostenlos, während juristische Personen und Einzelunternehmer ihrem Telekommunikationsanbieter eine Gebühr für die zutreffende Kennzeichnung ihrer Anrufe zu entrichten haben.


 
 
 

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