Russland - Benutzerdaten drei Jahre speichern
- Sergej Suchanow
- 13. Nov. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Sergej Suchanow
Ab dem 1. Januar 2026 sind Diensteanbieter zur Verbreitung von Informationen im Internet (soziale Netzwerke, Messenger-Dienste, Suchmaschinen, File-Sharing-Plattformen, Taxi-Dienste sowie Nachrichtenportale mit Kommentarfunktion) verpflichtet, die Benutzerdaten für einen Zeitraum von drei Jahren auf dem Territorium der Russischen Föderation zu speichern. Zu den Daten, welche aufzubewahren sind, gehören die Registrierungsdaten von Nutzern, deren Authentifizierung und weitere Handlungen der Nutzer innerhalb des Dienstes. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Beendigung der jeweiligen Handlungen.
Derzeit beträgt die Aufbewahrungsfrist für solche Daten nur ein Jahr.
Bei Verstößen droht dem Diensteanbieter zunächst eine Benachrichtigung durch Roskomnadsor (Dienst für die Aufsicht im Bereich der Kommunikation, Informationstechnologie und Massenkommunikation). Wird dem Verstoß nicht abgeholfen, kann dies zur Einschränkung des Zugangs zu Informationssystemen und Programmen führen.





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