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Russland - Deadline für Devisenberichte

  • vor 3 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Patrick Pohlit


Der Föderale Steuerdienst Russlands erinnert daran, dass Privatpersonen - Deviseninländer, die über ausländische Konten und elektronische Wallets verfügen, der Steuerbehörde bis zum 1. Juni 2026 Berichte über die Bewegungen von Geldmitteln und sonstigen finanziellen Aktiva für das Jahr 2025 vorlegen müssen.

Diese Verpflichtung gilt für Personen, die Deviseninländer der Russischen Föderation sind, d. h. für russische Staatsbürger und ausländische Staatsbürger mit einer Aufenthaltsgenehmigung (VNZ) in der Russischen Föderation, die sich im Jahr 2025 mehr als 183 Tage auf dem Gebiet der Russischen Föderation aufgehalten haben.


Falls das Konto in einem Mitgliedstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion (Weißrussland, Kasachstan, Armenien, Kirgisistan) oder in einem Staat eröffnet wurde, mit dem ein automatischer Informationsaustausch stattfindet, und der Umsatz oder der Saldo dieses Kontos im Jahr 2025 600.000 Rubel nicht überschritten hat, ist keine Meldung zu diesem Konto erforderlich.


Derzeit führen die meisten EU-Staaten, darunter Österreich, Deutschland und die Schweiz, keinen automatischen Informationsaustausch mit der Russischen Föderation durch; daher sind für Konten bei Banken in diesen Staaten unabhängig von den Umsätzen und dem Kontostand Berichte vorzulegen.


Es ist wichtig zu beachten, dass in diesem Jahr ein Teil der ausländischen Staatsbürger mit technischen Schwierigkeiten bei der elektronischen Einreichung des Berichts über den Online-Service des FNS konfrontiert war. In diesem Zusammenhang ist empfehlenswert, im Falle eines technischen Fehlers den Bericht in Papierform zu erstellen und persönlich oder per Einschreiben mit Rückschein an die Steuerbehörde zu senden.


 
 
 

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