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Russland - Herstellung von Medikamenten ohne die Zustimmung des Rechteinhabers

Zurab Tsereteli


Die Arzneimittelproduktion für Exportzwecke zur Bekämpfung von Epidemien ohne Zustimmung des Patentinhabers wird durch eine Ergänzung des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation ermöglicht.


In der Erläuterung zum Gesetz, wird auf den Mechanismus gemäß dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (Marrakesch, 1994, in der aktuellen Fassung) Bezug genommen, der es einem Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) erlaubt, ein anderes WTO-Mitglied zu beauftragen, die Produktion von patentierten Arzneimitteln auf seinem Gebiet durchzuführen.


Dieser Mechanismus kann angewendet werden, wenn ein Medikament zur Bekämpfung einer Epidemie benötigt wird und keine ausreichende eigene Produktionskapazität vorhanden ist. In diesem Fall kann das Herstellerland das Patent an dem Medikament ohne die Zustimmung des Inhabers nutzen.

Um diesen Mechanismus in Russland anzuwenden, führt das bereits vom Präsidenten unterzeichnete Gesetz einen neuen Artikel 1360.1 in das Zivilgesetzbuch ein. Gemäß diesem Artikel muss der Inhaber eines Patents für ein Medikament, das in Russland für den Export produziert werden soll, unverzüglich benachrichtigt werden und anschließend eine Entschädigung erhalten. Die Produktionsmenge ist festzulegen und eine spezielle Kennzeichnung muss auf der Verpackung angebracht werden.


Bereits im April diesen Jahres wurde Artikels 1360 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation in ähnlicher Weise angepasst.

Die Änderung erlaubt es der Regierung der Russischen Föderation, über die Nutzung einer Erfindung oder eines Gebrauchs- oder Geschmacksmusters ohne die Zustimmung des Patentinhabers zu entscheiden. Diese Möglichkeit soll dabei beschränkt sein auf "Fälle äußerster Notwendigkeit im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Verteidigung und Sicherheit des Staates und dem Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bürger". Der Rechtsinhaber muss unverzüglich über eine solche Entscheidung informiert werden. Außerdem hat die Regierung die Methodik zur Bestimmung der Höhe der Entschädigung und das Verfahren für ihre Zahlung an den Patentinhaber festzulegen.


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