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Russland - Mieterleichterungen

Am 1. April 2020 trat das Föderale Gesetz „Zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation zur Verhütung und Liquidation des Notstandes“ vom 31. März 2020 in Kraft, im Folgenden das Föderale Gesetz. Artikel 19 des Föderalen Gesetzes sieht eine Reihe von Privilegien für Mieter von Immobilien in Bezug auf Mietverträge von Immobilien vor, die vor Einführung der erhöhten Alarmbereitschaft in der betreffenden Region geschlossen wurden. Erste Teil der Art. 19 des Föderale Gesetz verpflichtet den Vermieter, innerhalb von 30 Tagen ab dem Eingangsdatum des Ersuchens von Mieter, eine Zusatzvereinbarung abzuschließen, der ein Aufschub der Zahlung der im Jahr 2020 festgelegten Miete vorsieht. Die Anforderungen an die Bedingungen und Fristen eines solchen Aufschubes werden von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt. Zum Zeitpunkt der Vorbereitung dieser Meldung wurde das entsprechende Rechtsakt von der Regierung der Russischen Föderation noch nicht verabschiedet. Teil zwei des angeführten Artikels sieht die Möglichkeit vor, die Höhe der Mietzins im beiderseitigen Einvernehmen jederzeit im Jahr 2020 zu ändern. Schließlich erlaubt der dritte Teil von Artikel 19 dem Mieter, eine Minderung der Miete für den Zeitraum im Jahr 2020 zu verlangen, in dem er nicht in der Lage ist, die Räumlichkeiten zu nutzen, und diese Nutzungsunmöglichkeit mit Entscheidung des jeweiligen Föderationssubjektes über die Einführung einer erhöhten Alarmbereitschaft auf dem Gebiet betreffenden Föderationssubjekt verbunden ist. Die erhöhte Alarmbereitschaft in bestimmten Regionen wurde zu unterschiedlichen Zeiten eingeführt, beispielsweise am 5. März 2020 in Moskau, am 13. März 2020 in St. Petersburg. Seit dem 19. März gilt die erhöhte Alarmbereitschaft in allen Regionen der Russischen Föderation. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema weiter und helfen Ihnen bei der Vorbereitung der entsprechenden Ersuchen an die Vermieter.


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