top of page

Russland - Änderungen zur Staatsbürgerschaft

Neben vielen Maßnahmen zur Bekämpfung der aktuellen Krise wurden jüngst auch Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht beschlossen. Am 24. April 2020 unterzeichnete der Präsident der Russischen Föderation das Föderale Gesetz Nr. 134-FS vom 24. April 2020 "Über die Änderung des Föderalen Gesetzes "Über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation" zur Vereinfachung des Verfahrens zur Verleihung der russischen Staatsangehörigkeit an ausländische Staatsbürger und Staatenlose" (nachfolgend "Föderales Gesetz Nr. 134").


Durch das jetzt beschlossene Gesetz wurde das bisherige Staatsbürgerschaftsrecht, verfasst im Föderalen Gesetz Nr. 62-FG "Über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation" vom 31. Mai 2002, folgendermaßen geändert.


Alle Ausländer mit ständigem Wohnsitz, die Inhaber einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung (вид на жительство) sind, darunter auch Ausländer, die eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (вид на жительство) als russische Muttersprachler erhalten haben, können die Unterlagen zur Erlangung der russischen Staatsangehörigkeit einreichen, ohne dafür auf die bestehende Staatsangehörigkeit verzichten zu müssen.

Folgende Ausländer, welche über eine dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung (вид на жительство) verfügen, können die Unterlagen zur Erlangung der russischen Staatsbürgerschaft einreichen, ohne dafür auf die bestehende Staatsangehörigkeit verzichten und einen Einkommensnachweis vorlegen zu müssen:

  • Soweit sie mit einem Bürger der Russischen Föderation verheiratet sind, der sich seit mindestens drei Jahren auf dem Territorium der Russischen Föderation aufhält;

  • Soweit sie mit einem Bürger der Russischen Föderation verheiratet sind, der sich auf dem Territorium der Russischen Föderation aufhält und in dieser Ehe Kinder haben;

  • mindestens einen Elternteil haben, welches Bürger der Russischen Föderation ist und sich auf dem Gebiet der Russischen Föderation aufhält;

  • russische Muttersprachler;

  • Bürger der Republiken Belarus, Moldawien, Kasachstan und der Ukraine.

Die neuen Regelungen gelten auch noch für weitere Gruppen von Ausländern und Staatenlosen, die aber von untergeordneter Bedeutung sein dürften.


225 Ansichten

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page