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Ukraine - Anti-Korruptionsgesetzgebung / Whistleblower


Am 1. Januar 2020 trat ein Gesetz in Kraft, das erweiterten Schutz für Personen vorsieht, die Korruption oder korruptionsbedingte Straftaten (sogenannte Whistleblower) melden.

Arbeitgeber sind nun verpflichtet, Maßnahmen gegenüber Whistle-blowern wie Einschüchterung, Diskriminierung etc. für die Offenlegung von Informationen über Korruption oder korruptionsbedingte Straftaten zu verhindern. Im Falle einer Kündigung muss der Whistleblower unverzüglich wieder eingestellt werden. Ist eine Wiedereinstellung nicht möglich, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Durchschnittsgehalts von zwei Jahren. Wenn der Mitarbeiter nicht wieder eingestellt werden möchte, muss ihm eine Entschädigung in Höhe von sechs durchschnittlichen Monatsgehältern gezahlt werden.

Einer Person, die Korruption oder eine Straftat im Zusammenhang mit Korruption meldet, bei der der geschätzte dem Staat zugefügte Schadens das 5.000-fache des Mindestlohns übersteigt (mehr als 10 Mio. UAH) steht ein Anspruch auf Vergütung zu. Die Höhe der Vergütung beträgt 10% des geschätzten Schadens ergibt. Gleichzeitig darf die Höhe der Vergütung das 3.000-fache des monatlichen Mindestgehalts nicht überschreiten (etwa 14 Mio. UAH).

Hinweisgeber haben außerdem Anspruch auf kostenlose rechtliche und psychologische Unterstützung.


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