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Usbekistan - Privateigentum an Grund und Boden möglich

Joerg Gulden


Im Zuge der Privatisierungsmaßnahmen Usbekistans wird nunmehr die Möglichkeit des Erwerbs von Grund und Boden eröffnet.


Nach dem Präsidialerlass vom 8. Juni 2021 sollen Unternehmen und Privatpersonen ab dem 1. August 2021 Grundstücke erwerben können. Bestehende Nutzungsrechte sollen bestehen bleiben bzw. in Eigentumsrechte überführt werden.

Der Eigentumserwerb soll im Rahmen elektronisch durchgeführte Bieterverfahren erfolgen.

Für Landwirtschaftliche Nutzflächen wird nach dem Erlass ein Eigentumserwerb nicht möglich sein, hier sollen vielmehr langfristige Nutzungsrechte vergeben werden. Die Vergabe dieser Pachtverträge ist ebenfalls über ein elektronisches Bieterverfahren geplant.


Es bleibt festzustellen, das Usbekistan offensichtlich an den ehrgeizigen Privatisierungsplänen unbeeindruckt von den pandemiebedingten Herausforderungen festhält.


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