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Usbekistan - Dokumentationspflichten zum Datenschutz

Joerg Gulden


Usbekische Behörden haben mit der Überprüfung der seit dem 30. Januar 2022 geltenden Dokumentationspflichten zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Dokumentationspflichten und des Verbots des Betriebs und der Bereitstellung von Datenbanken mit personenbezogenen Inhalten im Ausland begonnen.


Unternehmen sind verpflichtet, eine Verfahrensdokumentation für Empfang, die Übertragung, Speicherung und Vernichtung personenbezogener Daten vorzuhalten. Darin sind unter Anderem Personen mit Zugang zu personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung sowie ein Datenschutzbeauftragter zu erfassen. Verstöße gegen die Verpflichtung können mit Bußgeldern, der Sperre oder Einschränkung von internetbasierten Angeboten und auch strafrechtlich verfolgt werden.


Es wird in diesem Zusammenhang empfohlen, die unternehmensinternen Prozess und die Dokumentation zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen überprüfen zu lassen.


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