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Usbekistan - Aussetzung der Grund- und Vermögensteueranmeldungen

Viktoriya Sleta

Ab dem 1. September müssen Unternehmer keine Meldungen über Grund- und Immobiliensteuern mehr abgeben.


Ab dem 1. Januar 2024 sollen die Steuerbehörden ein elektronisches Meldesystem für kleine Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe einführen. Jedem Unternehmer in Usbekistan soll ein Steuerbeamter als persönlicher Ansprechpartner zugeordnet werden.


Im Einzelnen:


  • Steuerbeamten in den Mahallas werden mit Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 1 Milliarde Sum arbeiten und ihnen bei der Lösung von Problemen helfen;

  • mit kleinen Unternehmen (Umsatz bis zu 10 Milliarden Sums) - Leiter der Steuerinspektionen der Bezirke und ihre Stellvertreter;

  • bei mittleren Unternehmen (bis zu 100 Milliarden Sums) - Leiter der Steuerabteilungen der Regionen und ihre Stellvertreter;

  • mit großen Unternehmen (über 100 Milliarden Soum) - stellvertretende Vorsitzende des Steuerausschusses.


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