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Russland - Steueränderungen in der 3. Lesung angenommen

  • Patrick Pohlit
  • 26. Nov.
  • 3 Min. Lesezeit

Patrick Pohlit


Die Staatsduma hat in dritter Lesung ein umfangreiches Paket von Steueränderungen verabschiedet. In die finale Fassung des Gesetzentwurfs wurden Änderungen in Bezug auf die Steuerverwaltung, die internationale Besteuerung (KIK und Mindestbesteuerung) sowie spezielle Besteuerungssysteme aufgenommen.


Der Änderungsantrag, wonach der letzte Tag der Steuerzahlung, der auf einen Feiertag oder einen arbeitsfreien Tag fällt, auf den vorhergehenden Tag vorverlegt werden soll, wurde abgelehnt, sodass die bisherigen Regelungen zur Zahlung am folgenden Werktag bestehen bleiben.


Um die Gewinne von CFCs (KIK), und zwar von Holding- und Subholdinggesellschaften, von der Besteuerung in Russland zu befreien, wurde ein neues Kriterium eingeführt: Nun muss ein Unternehmen nicht nur außerhalb einer Offshore-Zone ansässig sein, sondern auch in einer Jurisdiktion, in der ein Steuersatz von mindestens 15 % gilt.


Die Befugnisse der Steuerbehörden hinsichtlich des Zugangs zum Gelände des Steuerpflichtigen, der Durchführung von Besichtigungen und Beschlagnahmungen wurden auf zusätzliche Maßnahmen der Steuerkontrolle ausgeweitet, die bei der Prüfung der Materialien der Steuerprüfung angeordnet werden. Dabei wurde die Änderung bezüglich der Möglichkeit der Beschlagnahme im Rahmen des steuerlichen Monitorings ausgeschlossen.


Die Steuerpflicht einer natürlichen Person erlischt nicht mit ihrem Tod, wenn gegen sie ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.


Es wurde ein zusätzlicher Grund für die Verweigerung einer Stundung und Ratenzahlung von Steuern eingeführt: Gemäß der neuen Fassung muss der Betrag der Steuerrückstände oder der Geldbuße, die gegen den Steuerpflichtigen wegen einer Steuer- oder Ordnungswidrigkeit verhängt wurden, nicht einmal 10 % des in dem Antrag auf Stundung angegebenen Betrags übersteigen, sondern es reicht aus, wenn dieser Betrag 100.000 Rubel übersteigt.


Die Berechnungsmethode für Verzugszinsen für juristische Personen mit 1/150 des Leitzinses der Zentralbank der Russischen Föderation für einen Verzug von 31 bis 90 Tagen wurde bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.


Das extraterritoriale Prinzip der Prüfung von Steuerberichten wurde auch auf kamerale Steuerprüfungen ausgeweitet – nun können Steuererklärungen nicht nur von der Steuerbehörde am Sitz des Unternehmens, sondern auch von einer anderen, speziell von der Föderalen Steuerbehörde (FNS) beauftragten Inspektion geprüft werden. Dabei können Dokumente und Erläuterungen sowohl bei der lokalen Steuerbehörde als auch bei der zur Prüfung befugten Steuerbehörde eingereicht werden. Darüber hinaus wurden in Bezug auf die extraterritoriale Behandlung von Beschwerden entsprechende Änderungen in die Zivilprozessordnung der Russischen Föderation aufgenommen, wonach eine Klage gegen die Handlungen der Steuerbehörde am Sitz des Unternehmens eingereicht wird.


Es wird keine Vorlage für schriftliche Einwände gegen den Akt der Steuerprüfung durch die Föderale Steuerbehörde festgelegt, sondern nur das Format und das Verfahren für die Einreichung von Einwänden in elektronischer Form.


In der letzten Fassung von Artikel 105.14 werden als kontrollierte Geschäfte nicht nur Geschäfte mit einem Ansässigen einer Offshore-Zone anerkannt, sondern auch Geschäfte mit einem Ansässigen eines Staates oder Gebiets, in dem der Gewinnsteuersatz 15 % oder weniger beträgt.


Die Befreiung von der Umsatzsteuer für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bedienung von Bankkarten wurde aufgehoben.


Für Einkünfte aus Arbeitstätigkeit auf dem Gebiet der RF, die von Bürgern und unbeschränkt Steuerpflichtigen der EAWU-Länder erzielt werden, gelten Einkommensteuersätze, die den Sätzen für in Russland unbeschränkt Steuerpflichtige entsprechen.


Die Vorzugsbedingungen für die Auszahlung von Erträgen an ausländische Organisationen aus Staaten, mit denen die DBA ausgesetzt wurden, für bestimmte Arten von Fernsehsendungen, Einkünfte aus der Nutzung von Patenten, Modellen, Know-how (jedoch nicht von Objekten des Urheberrechts und verwandten Schutzrechten), Einkünfte aus dem internationalen Seeverkehr, Zinsen an Exportkreditagenturen und Banken verlängert.


Es wurde festgelegt, dass auf Einkünfte in Form von Zinsen auf Einlagen bei russischen Banken, die Steuerpflichtige im vereinfachten Besteuerungssystem erhalten, die Einkommensteuer nach dem allgemeinen Verfahren erhoben wird. Darüber hinaus wurde für das System „Einkünfte minus Ausgaben“ unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Kapitel 25 des SteuerGB RF eine offene Liste der abzugsfähigen Ausgaben erlaubt.


Für die Anwendung des Patentsteuersystems wurden die Einkommensschwellen gesenkt: 20 Millionen Rubel für das Jahr 2026, 15 Millionen Rubel für das Jahr 2027 und 10 Millionen Rubel ab dem Jahr 2028.


Zusätzlich wurde im Föderalen Gesetz „Über die Industriepolitik in der Russischen Föderation“ eine neue Art der Abgabe eingeführt – die sogenannte Technologie-Abgabe, die von Organisationen und Einzelunternehmern erhoben wird, die elektronische Komponenten oder Produkte, die elektronische Komponenten enthalten, herstellen oder importieren. Die Höhe der Abgabe, die Art und Weise ihrer Entrichtung sowie die Zahlungsfristen werden von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt. Im Gesetz ist nur festgelegt, dass sie pro Wareneinheit erhoben wird und höchstens 5000 Rubel beträgt.


Die meisten Änderungen, die in dem Gesetzentwurf enthalten sind, treten bereits am 1. Januar 2026 in Kraft.


 
 
 

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