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Russland - Kündigung DBA Litauen

  • Patrick Pohlit
  • vor 2 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Patrick Pohlit


Auf dem Portal für Rechtsakte wurde eine offizielle Mitteilung des russischen Außenministeriums über die Kündigung des Abkommens zwischen der RF und Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung vom 29.06.1999 mit Wirkung zum 1. Januar 2026 veröffentlicht.


Das Abkommen wurde auf Initiative der litauischen Seite gekündigt, die entsprechende Note des Außenministeriums am 14. Oktober 2024 an die zuständigen russischen Behörden gerichtet und die Information über dessen Kündigung bereits am 9. Dezember 2024 vom Finanzministerium der Russischen Föderation veröffentlicht.


Somit unterliegen alle Einkünfte, die russische Steuerpflichtige aus Quellen in der Republik Litauen erzielen, ab dem 1. Januar 2026 ausschließlich der Besteuerung gemäß den Bestimmungen des SteuerGB der RF.


 

 
 
 

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