top of page

Russland - Dienstleistungsverträge nicht automatisch Arbeitsverträge

  • Zurab Tsereteli
  • vor 2 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Zurab Tsereteli


Absage an die Umklassifizierung zivilrechtlicher Verträge in Arbeitsverträge und die Nachberechnung von Berufsunfallversicherungsbeiträgen


Sachverhalt


Ein Unternehmen schloss zivilrechtliche Verträge mit Einzelpersonen für die Kundensuche, das Online-Marketing, die Content-Erstellung und Umsetzung des Layouts.


Der Russische Sozialfonds sah die Beziehungen als Arbeitsverhältnis an und forderte die nachträgliche Abführung von Berufsunfallversicherungsbeiträgen.

Entscheidungsgründe


Das Gericht stimmte der Auffassung des Sozialfonds aus folgenden Gründen nicht zu:


  • die Leistungen im Rahmen der strittigen Verträge standen in keinem Zusammenhang mit einem Beschäftigungsprozess; allein das Ergebnis war entscheidend;

  • der Gegenstand der Verträge war die Erbringung von Agenturleistungen oder Leistungen auf Kundenwunsch. Die Anfragen enthielten Beginn und Endtermine der Leistungserbringung;

  • die Verträge legten weder die Aufgabenbeschreibung noch den Arbeitsplan oder die Arbeits- und Ruhezeiten fest. Die natürlichen Personen bestimmten die Vorgehensweise bei der Ausübung ihrer Tätigkeit selbst und unterlagen nicht einer internen Arbeitsordnung;

  • die Auftragnehmer verfügen über keinen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber;

  • die geleisteten Zahlungen entsprechen nicht den Normen des russischen Arbeitsgesetzbuches;

  • die natürlichen Personen sind nicht in den Leistungserstellungsprozess des Auftraggebers eingebunden;

  • die kurzfristige Vertragslaufzeit belegt, dass die Parteien kein Interesse an einer kontinuierlichen Beschäftigung hatten;

  • die natürlichen Personen erbrachten ihre Leistungen bedarfsabhängig und nicht systematisch;

  • Das Unternehmen kontrollierte nicht wie eine Arbeitgeber die Tätigkeit, sondern nahm lediglich die Arbeitsergebnisse (Dienstleistungen) entgegen und überwachte Fortschritt und Qualität. Es mischte sich nicht in die Organisation der Tätigkeit der Auftragnehmer ein.


 
 
 

Kommentare


bottom of page