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Deutschland - Steuernews im Juli

  • vor 7 Tagen
  • 4 Min. Lesezeit

joerg.gulden@rsp-i.com


Der Juli 2026 brachte für die steuerliche Praxis eine Reihe wichtiger Entscheidungen des Bundesfinanzhofs sowie neue Verwaltungsanweisungen des Bundesministeriums der Finanzen. Die nachfolgende Übersicht ordnet die wesentlichen Veröffentlichungen nach Steuerarten.


Umsatzsteuer

Vorsteuerabzug aus Rechtsverfolgungskosten


Der BFH bestätigt den Vorsteuerabzug für anwaltliche Leistungen, die der Durchsetzung eines Anspruchs dienen, sofern der Anspruch aus einer beabsichtigten oder tatsächlich ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit stammt.

Quelle: BFH, Urteil V R 15/24


Vorsteueraufteilung und Werklieferung: zwei zugelassene Revisionen


In zwei Beschlüssen ließ der BFH Revisionen zu, ohne bereits in der Sache zu entscheiden. V B 28/25 betrifft die Vorsteueraufteilung bei einer Gebäudeerweiterung mit steuerfrei genutzten Neuflächen. V B 43/25 betrifft die umsatzsteuerliche Einordnung einer Getränkeherstellung, bei der der Leistungsempfänger Wasser selbst beschafft.

Quellen: BFH, Beschluss V B 28/25 | BFH, Beschluss V B 43/25


Umsatzsteuer-Umrechnungskurse


Das BMF veröffentlichte die im Juli 2026 fortgeschriebene Übersicht der nach § 16 Abs. 6 UStG anzuwendenden Umrechnungskurse.

Quelle: BMF-Schreiben vom 1. Juli 2026




Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer


Kommunaler steuerlicher Querverbund

Übt eine Organgesellschaft ein nach § 8 Abs. 7 KStG begünstigtes Dauerverlustgeschäft aus, ist die Spartenermittlung nach der Bruttomethode beim Organträger vorzunehmen. Verluste der betreffenden Sparte können nicht mit Vermögenserträgen außerhalb dieser Sparte verrechnet werden.

Quelle: BFH, Urteil I R 5/23


Ein oder mehrere Gewerbebetriebe

Bei mehreren Tätigkeiten eines Einzelunternehmers richtet sich die Abgrenzung eines einheitlichen Gewerbebetriebs von mehreren selbstständigen Gewerbebetrieben nach der Gleichartigkeit der Tätigkeiten und ihrem wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Zusammenhang.

Quelle: BFH, Urteil X R 8/23


Einkommensteuer

Nebenberufliche Steuerberatung und Gewinnerzielungsabsicht

Eine länger andauernde Verlustphase schließt die steuerliche Anerkennung nicht zwingend aus. Maßgeblich kann ein nachvollziehbares Konzept sein, die Tätigkeit nach Eintritt in den Ruhestand auszuweiten und den bisherigen Gesamtverlust noch auszugleichen.

Quelle: BFH, Urteil VIII R 26/23


Private Veräußerungsgeschäfte

Für die Berechnung der zehnjährigen Frist des § 23 EStG sind grundsätzlich die Zeitpunkte der schuldrechtlichen Verträge maßgeblich. Der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums entscheidet insoweit nicht.

Quelle: BFH, Beschluss IX B 24/26


Erstattung von Lohnsteuer in DBA-Fällen

Ein Arbeitnehmer kann einen Erstattungsanspruch nicht analog auf § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a. F. stützen, wenn der Arbeitgeber Lohnsteuer zu Unrecht einbehalten hat. Der BFH änderte seine Rechtsprechung und traf zugleich eine Vertrauensschutzregelung für bereits gestellte Erstattungsanträge.

Quelle: BFH, Urteil VI R 12/24


Grenzgänger nach dem DBA-Schweiz

Ob eine beruflich bedingte Nichtrückkehr vorliegt, ist anhand der konkreten Arbeitsumstände zu beurteilen. Die Entfernung zwischen Arbeits- und Wohnort ist nicht allein ausschlaggebend.

Quellen: BFH, Urteil VI R 31/24 | BFH, Urteil VI R 14/24


Arbeit auf Schiffen unter deutscher Flagge

Nach geänderter Verwaltungsauffassung gilt eine Tätigkeit auf hoher See nicht allein wegen der deutschen Flagge als im Inland ausgeübt. Die neue Sichtweise wird erstmals für Veranlagungs- und Lohnzahlungszeiträume angewendet, die nach dem 31. Dezember 2026 beginnen.

Quelle: BMF-Schreiben vom 6. Juli 2026


Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge

Das BMF passte seine Verwaltungsanweisung zur privaten Nutzung betrieblicher Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge an die zum 1. Januar 2026 eingeführte Strompreispauschale an.

Quelle: BMF-Schreiben vom 21. Juli 2026


Umwandlungssteuerrecht

Buchwertantrag in der Verschmelzungsurkunde

Der für eine Verschmelzung erforderliche Buchwertantrag kann bereits in der notariellen Verschmelzungsurkunde enthalten sein, wenn diese dem Finanzamt übermittelt wird. Der BFH hält § 4 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 UmwStG für verfassungsgemäß.

Quelle: BFH, Urteil IV R 3/23


Abgabenordnung und Verfahrensrecht

Gebühren für verbindliche Auskünfte

Mehrere Anträge auf verbindliche Auskunft können mehrere Gebühren auslösen. Für die Abgrenzung kommt es darauf an, ob ein einheitlich zu beurteilender geplanter Sachverhalt vorliegt. Nach der Entscheidung unterliegen die Gebühren nicht der steuerlichen Festsetzungsverjährung.

Quelle: BFH, Urteil II R 38/23


Haftung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung

Die besondere Ablaufhemmung des § 191 Abs. 5 Satz 2 AO greift nach der Entscheidung nicht zugunsten eines Beteiligten ein, der lediglich Beihilfe geleistet oder zur Tat angestiftet hat.

Quelle: BFH, Urteil VII R 18/24


Schätzungsmethoden und offene Ladenkasse

Der BFH betont den Vorrang genauerer Schätzungsmethoden. Ein interner Betriebsvergleich ist regelmäßig aussagekräftiger als ein äußerer Vergleich. Bei einer offenen Ladenkasse stellen fehlende tägliche Kassenbestandsaufzeichnungen einen formellen Mangel dar und können eine Schätzungsbefugnis begründen.

Quellen: BFH, Urteil X R 14/24 | BFH, Urteil X R 19/23


Technische Zurückweisung elektronischer Eingaben

Der BFH ließ die Revision zu der verfahrensrechtlichen Frage zu, wie die technische Zurückweisung einer elektronisch vorgeschriebenen Eingabe anzufechten ist. Eine Sachentscheidung liegt noch nicht vor.

Quelle: BFH, Beschluss V B 59/25


Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung

Das BMF änderte die Verwaltungsanweisungen zu §§ 51, 52, 53, 55, 56, 57, 64, 65, 66 und 67a AO. Die Änderungen betreffen insbesondere das Gemeinnützigkeitsrecht, darunter Mittelverwendung, Verlustausgleich, Beteiligungen gemeinnütziger Körperschaften und verschiedene Betragsgrenzen.

Quelle: BMF-Schreiben vom 2. Juli 2026


Gesetzgebung


Antragsloses Kindergeld

Der Deutsche Bundestag beschloss am 9. Juli 2026 den in den parlamentarischen Beratungen geänderten Regierungsentwurf. Vorgesehen ist zunächst eine antragslose Kindergeldzahlung ab dem zweiten Kind ab März 2027.

Quelle: Deutscher Bundestag, Beschluss vom 9. Juli 2026


Doppelbesteuerungsabkommen


Aktualisierte deutsche Verhandlungsgrundlage

Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen wurde aktualisiert. Sie berücksichtigt insbesondere das OECD-Musterabkommen 2017, die Ergebnisse des BEPS-Projekts sowie zwischenzeitliche Änderungen des innerstaatlichen Steuerrechts.

Quelle: BMF, Verhandlungsgrundlage 2026


Suspendierung des DBA Deutschland-Russland

Nach der amtlichen deutschen Mitteilung notifizierte Deutschland der Russischen Föderation am 30. Juni 2026 die Suspendierung des Abkommens vom 29. Mai 1996 und seines Protokolls mit Wirkung zum 1. Januar 2027. Die hier ausgewertete Quellenliste enthält keine amtliche russische Quelle; der Beitrag trifft daher keine Aussage zur russischen Rechtsauffassung oder Umsetzung.

Quelle: BMF-Mitteilung vom 9. Juli 2026


Ausblick


Die Veröffentlichungen des Juli 2026 zeigen erneut, dass steuerliche Entwicklungen nicht nur aus Gesetzesänderungen entstehen. Für die Beratungspraxis sind die Konkretisierung durch BFH-Rechtsprechung sowie kurzfristig wirksame Änderungen von BMF-Schreiben und Verwaltungsanweisungen ebenso bedeutsam. Besonders im Blick zu behalten sind die neuen Grundsätze zu Schätzungen, zur Abgrenzung mehrerer Gewerbebetriebe und zur Behandlung grenzüberschreitender Arbeitsverhältnisse.


 
 
 

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