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Kasachstan - Visafreiheit wieder in Kraft

Jörg Gulden


Ab dem 1. Januar 2022 ist die pandemiebedingt aufgehobene Visabefreiung für Angehörige aus 54 Staaten wieder in Kraft. Die Visabefreiung gilt unter anderem für Staatsangehörige aller EU-Staaten, dem Vereinigten Königreich und den USA für Reisen zu touristischen und geschäftlichen Zwecken mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen.


Weiterhin erforderlich ist jedoch die behördliche Einreisegenehmigung. Diese ist durch den Einladenden zu beantragen und muss vor der Einreise vorliegen.

Ausgenommen hiervon sind mit dem Flugzeug einreisende Staatsangehörige aus Ländern, mit denen der reguläre Flugverkehr wieder aufgenommen wurde, unter anderen Deutschland, Italien, Polen, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich.



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