Russland - Änderungen zu Parallelimporten
- Sergej Suchanow
- 29. Aug. 2022
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Sergej Suchanow
Durch die Verordnung des Ministeriums für Industrie und Handel der Russischen Föderation vom 21. Juli 2022 wurde die Liste von Waren ausländischer Herkunft, welche ohne Zustimmung der Rechteinhaber in das Land eingeführt werden dürfen, erneut erweitert.
Die Liste für die Parallelimporte wurde um folgende Marken und Waren erweitert:
Reagenzien und Verbrauchsmaterialien für Geräte zur Krebsbehandlung der Marke „Miltenyi Biotec“;
Autoteile, Funkelektronik, Erzeugnisse der chemischen Industrie der Marken „Castrol“, „Liqui Moly“, „Datsun“, „Alienware“;
Parfümerie- und Kosmetikwaren der Marken „Lancome“, „Redken“, „Yves Saint Laurent“, „Helena Rubinstein“, „Valentino“, „Giorgio Armani“, „Kerastase“.
Gleichzeitig wurden von der Liste folgende Waren gestrichen:
Waren der Marke „Renault“ (aufgrund der Übernahme der Verpflichtungen zur Erbringung von Garantieleistungen für diese Marke durch AvtoVAZ );
Eine Reihe von Arzneimitteln und medizinischen Geräten;
Seide, Wolle, Baumwolle, andere pflanzliche Textilfasern, Papiergarn und Gewebe aus Papiergarn, chemische Fäden und Chemiefasern (weil es auf dem russischen Markt eine breite Palette von russischen vergleichbaren Erzeugnissen und Waren aus befreundeten Staaten gibt und weil Produkte ausländischer Marken in ausreichender Menge vorhanden sind).
Die Verordnung trat am 07. August 2022 in Kraft.





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