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Russland - DBA mit Zypern geändert, Malta und Luxemburg folgen

Patrick Pohlit


Auf Initiative der russischen Regierung haben Russland und Zypern am 08.09.2020 das Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) vom 05.12.1998 unterzeichnet, um von russischer Seite eine angemessene Besteuerung von Zinsen und Dividenden, die aus Russland ins Ausland abfließen, zu gewährleisten.

Die Russische Föderation hat den Regel-Quellensteuersatz auf Dividenden- und Zinszahlungen in Zypern auf 15% angehoben (nach dem derzeitigen Abkommen beträgt der Quellensteuersatz für nach Zypern gezahlte Dividenden 5% bzw. 10% und für Zinszahlungen besteht keine Quellensteuerpflicht). Gleichzeitig sieht das Protokoll jedoch weiterhin für Dividendenzahlungen einen reduzierten Quellensteuersatz von 5% für institutionelle Anleger und zypriotische Aktiengesellschaften, deren Aktien an einer registrierten Börse notiert sind sowie für Anteilseigner vor, die nicht weniger als 15% der Kapitalanteile mindestens 365 Tage an der ausschüttenden Gesellschaft halten. Gleichzeitig sind die von Russland an zypriotische Banken, Versicherungsgesellschaften und Pensionsfonds gezahlten Zinsen vollständig von der Quellensteuer befreit. Die Änderungen erlauben daher weiterhin russischen Unternehmen auch die Beibehaltung steuerfreier Zinszahlungen für von ausländischen (zypriotischen) Banken ausgegebene Kredite. Die Ratifizierung des Protokolls sollte bis Ende 2020 erfolgen, und die Änderungen dann am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Nach Angaben des russischen Finanzministeriums wird derzeit daran gearbeitet, ähnliche Regelungen in DBA mit anderen Jurisdiktionen einzuführen, wobei derzeit aktuell Änderungen mit Malta und Luxemburg verhandelt werden. Im Rahmen des derzeitigen Abkommens mit Malta kann der Quellensteuersatz in Russland auf 0-10% gesenkt werden, wenn Dividenden an Malta ausgeschüttet werden, und auf 5%, wenn Zinsen gezahlt werden. Unter dem gegenwärtigen Abkommen mit Luxemburg kann der russische Quellensteuersatz ebenfalls von 15% auf 5% gesenkt werden, wenn die Beteiligung an der Dividenden auszahlenden Gesellschaft (ähnlich wie im DBA mit Deutschland) mindestens 10% und dieser Kapitalanteil mindestens 80.000 EUR ausmacht. Zinsen unterliegen derzeit keiner Quellenbesteuerung nach dem DBA, wenn der tatsächliche Empfänger in Luxemburg ansässig ist.


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