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Russland - Meldungen zur Arbeitstätigkeit weiter elektronisch

Zurab Tsereteli


Aufgrund der Pandemie und der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt mussten die Arbeitgeber bis Ende 2020 Angaben zur Tätigkeit auf ihrem persönlichen Konto in der gesamtrussischen Datenbank für freie Stellen veröffentlichen. Die Verpflichtung wurde bis einschließlich 31. März verlängert.


Die vorläufigen Vorschriften wurden durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 12. April 2020 Nr. 486 aufgrund der Coronavirus-Pandemie und der angespannten Situation auf dem Arbeitsmarkt eingeführt. Die Informationen, die nach diesen Regeln von den Arbeitgebern übermittelt wurden, müssen in das Informations- und Analysesystem der gesamtrussischen Datenbank der freien Stellen "Arbeit in Russland" (trudvsem.ru) eingegeben werden.


Arbeitgeber haben die folgenden Informationen in ihrem persönlichen Konto in der Datenbank der freien Stellen "Arbeit in Russland" veröffentlichen:

  • über die Liquidation einer Organisation oder die Einstellung des Einzelunternehmens;

  • über die Reduzierung des Personals;

  • über die mögliche Beendigung von Arbeitsverträgen sowie

  • sonstige Angaben zur Arbeitstätigkeit.

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