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Russland - Weitere Registrierungspflichten für IT-Firmen

Patrick Pohlit


In die Staatsduma wurde ein Gesetzentwurf eingebracht, der ausländische IT Firmen mit mehr als 500.000 russischen Nutzern pro Tag ab 2022 zur Registrierung einer Filiale, Repräsentanz oder einer juristischen Person in Russland verpflichtet. Zweck ist der Schutz von Informationen und Personaldaten russischer Nutzer.


Der betreffende Gesetzentwurf Nr. 1176731-7 "Über die Tätigkeit ausländischer Personen im Informations- und Telekommunikationsnetz "Internet" auf dem Territorium der Russischen Föderation" wurde der Staatsduma der Russischen Föderation (im Folgenden "Duma" genannt) vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, gleiche Bedingungen für die Tätigkeit russischer sowie ausländischer Personen in der Russischen Föderation zu schaffen und einen Regelungsrahmen für das Verfahren zur offiziellen Präsenz ausländischer Firmen, die in der Russischen Föderation Tätigkeiten im/ über das Internet ausüben, zu schaffen. Im Entwurf geht es um den Informationsschutz und den Schutz personenbezogener Daten russischer Nutzer, in diesem Zusammenhang sollen ausländische Unternehmen, die ihre Tätigkeit über das Internet auf dem Territorium der Russischen Föderation ausüben, und deren tägliches Publikum mehr als 500.000 russische Nutzer beträgt, (Art. 5 des Entwurfs) verpflichtet werden in der Russischen Föderation:

- eine Niederlassung (Filiale)

- eine Repräsentanz zu akkreditieren oder

- eine juristische Person zur Vertretung der Interessen der ausländischen Muttergesellschaft zu registrieren,

- ein persönliches „Kabinett“ (Plattform) für den Austausch von rechtlich bedeutsamen Informationen abzuschaffen;

- auf der Website (Informationsressource) ein elektronisches Antragsformular für russische Staatsbürger bereitzustellen.


Die vorgenannten Verpflichtungen gelten auch für die Organisatoren der Informationsverbreitung im "Internet", Hosting-Provider und Betreiber von Werbesystemen. Der Gesetzentwurf sieht auch Maßnahmen vor, die ausländische Inhaber von Internetressourcen anhalten sollen, die Bestimmungen der russischen Gesetzgebung einzuhalten. Die Aufsicht über die Bestimmungen des künftigen Gesetzes fällt in den Zuständigkeitsbereich von Roskomnadsor (Föderale Agentur für die Kontrolle und Überwachung von Massenmedien, Massenkommunikation, Informationstechnologie und Kommunikation).

Gemäß Art. 19 des Gesetzentwurfs tritt das Föderale Gesetz ab dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung in Kraft, es besteht jedoch ein Vorbehalt hinsichtlich des Inkrafttretens der Bestimmungen über die Einrichtung eines persönlichen Kontos (Kabinetts), die Registrierung einer Filiale, Repräsentanz oder einer juristischen Person und die Bereitstellung eines elektronischen Formulars für Anträge; diese Anforderungen treten ab dem 1. Januar 2022 in Kraft.


Der Gesetzentwurf enthält keine steuerlichen Regelungen, impliziert aber bei Registrierung der benannten Rechtsformen auch entsprechende steuerliche Konsequenzen für das ausländische IT Unternehmen in der RF, wie die Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen und Berichten über die Tätigkeit des ausländischen Unternehmens (Filiale, Repräsentanz).


Hierbei sei auch darauf hingewiesen, dass seit 2019, die Erbringung von Dienstleistungen in elektronischer Form auf dem Territorium der Russischen Föderation gemäß Artikel 174.2 des Steuergesetzbuches zu einer steuerlichen Registrierungspflicht für umsatzsteuerliche Zwecke führt.



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