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Russland - Marktöffnung für ausländische Versicherer

Sergej Suchanow


Ausländische Versicherer können zukünftig in Russland über Niederlassungen tätig werden.


In der russischen Gesetzgebung wurde Änderungen vorgenommen, die es ausländischen Versicherer, die in Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation registriert sind, gestatten, ihre Versicherungstätigkeit über Niederlassungen auszuüben. Die Änderungen wurden im Rahmen der Erfüllung der internationalen Verpflichtungen notwendig, welche die Russische Föderation mit dem Beitritt zur (WTO) im Jahr 2012 übernommen hat (Föderales Gesetz Nr. 343-FZ vom 2. Juli 2021 "Über die Änderung des Gesetzes der Russischen Föderation“ "Über die Organisation des Versicherungsgeschäfts in der Russischen Föderation und einiger gesetzlicher Akte der Russischen Föderation").


Nach der geltenden Gesetzgebung können grundsätzlich nur russische Versicherer im Inland eine Versicherungstätigkeit ausüben, während ausländische Versicherungsorganisationen bisher nur das Recht haben, sich am Stammkapital russischer Versicherungsunternehmen zu beteiligen.


Zukünftig können ausländische Versicherer, die bestimmte Anforderungen erfüllen, u.a. Erfahrungen im Bereich der Versicherungstätigkeit und finanzielle Stabilität, Niederlassungen in Russland gründen. Bei der Eröffnung einer solchen Niederlassung muss ein ausländischer Versicherer ein Deposit auf einem Bankkonto hinterlegen, welches im Falle des Entzugs der Lizenz des Versicherers zur Erfüllung von Verpflichtungen aus bestehenden Versicherungsverträgen verwendet wird.


Die Zentralbank der Russischen Föderation wird als zuständige Aufsichtsbehörde ausländische Versicherer lizenzieren, über die Akkreditierung ihrer Niederlassungen entscheiden und deren Akkreditierung aussetzen.


Trotz der Zulassung zum russischen Versicherungsmarkt können ausländische Versicherer bestimmte Versicherungsarten weiterhin nicht anbieten: Pflichtversicherungen (mit Ausnahme der Kfz-Haftpflichtversicherung), Sachversicherungen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf, Vermögensversicherungen staatlicher und kommunaler Organisationen, Versicherungen von Objekten, für die eine Lizenz zur Durchführung von Arbeiten im Zusammenhang mit dem Zugang zu Staatsgeheimnissen erforderlich ist, sonstige Versicherungen, die aus staatlichen Haushaltsmitteln bezahlt werden.


Um die Rechte der Versicherungsnehmer zu schützen, wurde eine Regel eingeführt, wonach das russische Recht auf Rechtsverhältnisse aus "Verbraucher"-Versicherungsverträgen zwingend Anwendung findet, die von einer ausländischen Versicherungsorganisation über eine Niederlassung in Russland abgeschlossen werden.


Außerdem wurde im Gesetz verankert, dass der Versicherte bei Abschluss eines Kfz-Haftpflicht-Versicherungsvertrages nicht mehr verpflichtet ist, dem Versicherer Auskunft über die für das Fahrzeug ausgestellte Diagnosekarte oder die Bescheinigung der technischen Untersuchung vorzulegen. Das bedeutet, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung unabhängig davon abgeschlossen werden kann, ob ein Fahrzeug eine technische Untersuchung durchlaufen hat oder nicht.


Die Neuregelung tritt am 22. August 2021 in Kraft.



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