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Deutschland - Einkünftekorrektur nach § 1 AStG

André Scholz


Die steuerlichen Herausforderungen grenzüberschreitender Transaktionen wachsen weiter. Das Bundesfinanzministerium hat mit Datum vom 14. Juli 2021 ein Schreiben zu den Grundsätzen für die internationale Einkünfteabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um die Rechtsauffassung der Verwaltung zur Neufassung des § 1AStG durch das Gesetz über die Besteuerung von Auslandsbeziehungen vom 25. Juni 2021.


Der Kreis der in die Überlegungen einzubeziehenden ausländischen Personen ist deutlich gestiegen, da nun explizit auch auf das Vorliegen eines Einflusses außerhalb der Geschäftsbeziehung abgestellt wird.


Die Verwaltungsauffassung sollte gründlich analysiert und an den eigenen Geschäftsbeziehungen gespiegelt werden.


Im Verhältnis zu Russland sollte dabei weiter ein besonderes Augenmerk auf der Funktionsverlagerung liegen. Die russischen Bestrebungen zur Lokalisierung und zum Importersatz übern Druck auf deutsche Firmen aus, einen Teil der Wertschöpfung nach Russland zu verlagern, um sich den Markt zu erhalten.


Es ist davon auszugehen, dass der deutsche Fiskus hier zukünftig noch stärker kontrollieren und ggf. eine Einkünftekorrektur vornehmen wird.


Dies sollte bei der Planung grenzüberschreitender deutsch-russischer Transaktionen mit Unternehmen, mit denen ein Näheverhältnis gemäß § 1 Abs. 2 AStG besteht, zukünftig noch mehr Berücksichtigung finden.


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