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Russland - Nachweise für Dividenden-, Zins- und Lizenzzahlungen

Patrick Pohlit



Das russische Finanzministerium (MinFin) hat in seinem beachtenswerten Schreiben vom 22. Juni 2021, N 03-08-05/49013 die Dokumentenliste erweitert, die zum Nachweis der tatsächlichen (wirtschaftlichen) Verfügungsberechtigung bei Auslandszahlungen in Form von u.a. Dividenden-, Zins- und Lizenzzahlungen dient. In der Regel werden diese Nachweise benötigt, um eine Abkommensberechtigung bzw. die Anwendung reduzierter Quellensteuersätze im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen nachzuweisen, was in der Praxis immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den russischen Steuerbehörden führt.


Nach neuer Verwaltungsansicht reicht nunmehr u.a. auch ein vom Geschäftsführer des empfangenden ausländischen Unternehmens unterzeichnetes Schreiben aus, welches dieses als wirtschaftlichen Berechtigten ausweist (Eine entsprechende Übersetzung des MinFin-Schreibens finden Sie hier).

Ergänzend ist auf das Schreiben des Föderalen Steuerdienstes Russlands (FNS) vom 20.02.2021 N SCHJU-4-13/2243@ hinzuweisen, welches ausführliche Erläuterungen zur Bestätigung des Wohnsitzes des wirtschaftlichen Berechtigten enthält. Darüber hinaus hat der Föderale Steuerdienst in diesem Schreiben häufige Ablehnungsfälle durch die Steuerbehörden beschrieben, um ein einheitliches Vorgehen bei der Ermittlung der Dokumentations- und Nachweisgrundlagen zu entwickeln.


Sollten Sie oder Ihr russischer Partner mit Nachweisanforderungen konfrontiert werden und diesbezüglich Beratungsbedarf haben, steht Ihnen der Autor unter seinen unten angegebenen Kontaktdaten gerne zur Verfügung.



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