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Russland - Neuregelungen bei Niederlassung und Repräsentanz

Sergej Suchanow


Die Akkreditierungsregeln für Niederlassungen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen wurden komplett neu gefasst. An erster Stelle steht dabei die Einführung eines staatlichen Registers für Niederlassungen und Repräsentanzen ausländischer juristischer Personen. Außerdem gibt es neue Antragsformulare.


Das entsprechende föderale Gesetz über ausländische Investitionen in der Russischen Föderation ist novelliert worden.


Die Finanzverwaltung muss eine Niederlassung oder Repräsentanz einer ausländischen juristischen Person in Russland (mit Ausnahme einer Repräsentanz, die im Bereich der Zivilluftfahrt tätig ist) zukünftig innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Datum der Antragstellung und der Vorlage der erforderlichen Unterlagen akkreditieren.


Die Repräsentanz einer ausländischen Organisation, die im Bereich der Zivilluftfahrt tätig ist, muss innerhalb von 25 Arbeitstagen ab dem Datum der Einreichung der Unterlagen bei der föderalen Agentur für Lufttransport akkreditiert werden. Es wurde dazu auch festgelegt, dass der Antragsteller eine Gebühr zu entrichten hat.


Darüber hinaus wird ein Verfahren zur Aussetzung der Akkreditierung eingeführt, das es ermöglicht, die Akkreditierung nicht zu verweigern, sondern das Akkreditierungsverfahren auszusetzen, wenn eine ausländische juristische Person die erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt hat oder wenn die Unterlagen nicht den Anforderungen entsprechen. In der Entscheidung über die Aussetzung ist eine Frist zu setzen, innerhalb derer die Regelverstöße beseitigt werden müssen. Geschieht dies nicht, wird die Akkreditierung abgelehnt.


Diese Änderungen sind am 24.08.2021 in Kraft getreten.


In Vorbereitung auf die Neuregelungen hat die Finanzverwaltung zum 30. Juli 2021 das Verfahren für die Einrichtung und das Betreiben des staatlichen Registers der akkreditierten Niederlassungen und Repräsentanzen ausländischer juristischer Personen aktualisierte. Die darin aufzunehmenden und über das Internet zugänglich zu machenden Informationen, die Formulare für den Erhalt eines Auszuges aus dem staatlichen Register und die Form einer Bestätigung über das Fehlen der gewünschten Informationen wurden festgelegt. Das neue Verfahren gilt ab dem 16.09.2021.


Bereits zum 05.07.2021 hatte die russische Finanzverwaltung vier neue Formulare für die Akkreditierung von Niederlassungen und Repräsentanzen ausländischer juristischer Personen, die in Russland tätig sind, veröffentlicht:

- 15AFP "Antrag auf Akkreditierung einer Niederlassung, Repräsentanz einer ausländischen juristischen Person";

- 15IFP "Antrag auf Änderung der Daten der akkreditierten Niederlassungen und Repräsentanzen ausländischer juristischer Personen im staatlichen Register ";

- 15PFP "Antrag auf Beendigung der Akkreditierung einer Niederlassung, Repräsentanz einer ausländischen juristischen Person";

- 15ZFP "Merkblatt zur Eintragung der akkreditierten Niederlassungen, Repräsentanzen ausländischer juristischer Personen in das staatliche Register ".


Ferner wurden die Regeln für die Ausstellung der entsprechenden Urkunden aktualisiert. Die bisherigen Formulare und Formate der Unterlagen dürfen seit dem 11.09.2021 nicht mehr verwendet werden.


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