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Russland - Wichtige devisenrechtliche Änderungen

Patrick Pohlit


Die devisenrechtliche Repatriierungspflicht für Exporteure von Waren sowie Bau- und Dienstleistungen wurde ab Juli 2021 teilweise abgeschafft. Der FNS hat die lokalen Steuerbehörden aufgefordert, diesbezügliche Verfahren einzustellen. Zum 31. Oktober müssen darüber hinaus Unternehmen erstmals Transaktionen über internationale elektronische Geldbörsen melden.


Im Juli 2021 trat das Föderale Gesetz Nr. 223-FZ vom 28.06.2021 "Über die Änderung des Föderalen Gesetzes Nr. 173-FZ vom 10.12.2003 "Über die Devisenregulierung und Devisenkontrolle" (im Folgenden - Gesetz 173-FZ) in Kraft, das die Verpflichtung zur Repatriierung von Währungseinnahmen durch Devisenresidenten im Rahmen von Außenhandelsverträgen mit devisenrechtlichen Nichtresidenten teilweise aufhebt.


Mit Artikel 12.5 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 173-FZ wurden wesentliche Änderungen eingeführt, die devisenansässige Exporteure von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen in Fremdwährung betreffen, mit Ausnahme von Waren, die unter bestimmte Positionen der Warenklassifikation für Außenwirtschaftstätigkeiten der EAWU fallen (Artikel 19 Absatz 8 des Gesetzes Nr. 173-FZ). Deviseninländer können sich nunmehr Erlöse in Fremdwährung auf Konten bei ausländischen Banken gutschreiben lassen.


Die Abschaffung der Repatriierungspflicht betrifft sowohl neue Verträge als auch Verträge, die vor dem 1. Juli 2021 abgeschlossen wurden, bei denen jedoch die Zahlungsverpflichtungen in Fremdwährung nicht erfüllt wurden. Im Zusammenhang mit der Aufhebung der Repatriierungspflichten hat der Föderale Steuerdienst (FNS) eine Klarstellung vom 1. September 2021 N БВ-4-7/12350@ veröffentlicht, wonach die territorialen Steuerbehörden alle bestehenden Gerichtsverfahren beenden sollen, um eine negative Gerichtspraxis zu vermeiden. Die teilweise Abschaffung der Repatriierungspflicht bietet Exporteuren verschiedene Möglichkeiten zur Umstrukturierung der Schulden von devisenrechtlichen Nichtresidenten sowie zur Aufrechnung u.ä..


Darüber hinaus trat, wie berichtet, am 1. Oktober 2021 das föderale Gesetz vom 11.06.2021 N 200-FZ (im Folgenden "Gesetz N 200-FZ") in Kraft, das Strafen für die Nichtmeldung von Transaktionen durch Devisenresidenten unter Verwendung elektronischer Geldbörsen ohne Eröffnung eines entsprechenden Bankkontos ausländischer Zahlungssystemanbieter vorsieht. Durch das Gesetz wurden die Artikel 3.5 und 15.25 des KOAP geändert. In diesem Zusammenhang kann der Föderale Steuerdienst ab dem 31. Oktober 2021 für das Verschleiern von Geldern über ausländische elektronische Geldbörsen sowie für die Nichtvorlage eines Berichts über die Bewegung von Geldern über solche Geldbörsen Strafen verhängen, wenn der Gesamtbetrag der einer elektronischen Geldbörse im Berichtsjahr gutgeschriebenen Mittel 600.000 RUB übersteigt. Die Höhe der Strafe beträgt zwischen 20 % und 40 % des Betrags, der im Laufe des Jahres auf die elektronische Geldbörse überwiesen wurde, und zwar sowohl für natürliche als auch für juristische Personen sowie Einzelunternehmer. Juristische Personen und Einzelunternehmer müssen zum ersten Mal bis zum 31. Oktober 2021 eine Mittelbewegung für das dritte Quartal 2021 melden.


Natürliche Personen müssen bis zum 1. Juni 2022 die Kontobewegungen für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2021 notifizieren. Darüber hinaus ist es ab dem 1. Juli zwischen russischen devisenrechtlichen Residenten (natürliche und juristische Personen) verboten, ausländische elektronische Geldbörsen für die Bezahlung von Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen zu gewerblichen Zwecken zu verwenden. Dieses Verbot ist zu einem Problem für ausländische Handelsplatt-formen (Marktplätze) betreffend Einzelhandelswaren geworden, da diese hauptsächlich E-Wallets für Zahlungen verwenden.


Das Finanzministerium, die Russische Zentralbank, das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung, der FNS und die Föderale Zollbehörde arbeiten derzeit an Änderungen des Gesetzes Nr. 173-FZ und beabsichtigen, diese Änderungen der Staatsduma während der Herbstsitzung vorzulegen.


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