top of page

Russland - Identifizierung von Messenger-Nutzern

Sergej Suchanow


Am 21. Oktober hat die Regierung der Russischen Föderation die Verordnung über die obligatorische Identifizierung von Messenger-Nutzer im russischen Internet veröffentlicht (Identifizierungspflicht). Das Verfahren zur Identifizierung selbst ändert sich jedoch nicht, weil die neuen Vorschriften (mit Ausnahme von einigen Formulierungen) mit den aktuellen fast vollständig übereinstimmen.


Das neue Verfahren erlegt den Anbietern des Instant Messaging-Dienstes allerdings zusätzliche Verpflichtungen auf.


Sowohl die neue als auch die geltende Verordnung sieht vor, dass ein Messenger-Nutzer dem Dienstanbieter seine Telefonnummer mitzuteilen hat. Zur Verifizierung der Telefonnummer hat ein Messenger-Nutzer unter seiner Nummer erreichbar und aktiv zu sein, so dass zuverlässig festgestellt werden kann, dass die bei der Registrierung im Messenger angegebene Nummer ausschließlich von diesem Nutzer verwendet wird.

Anschließend sendet der Diensteanbieter über elektronische Kommunikationskanäle eine Anfrage an den Telekommunikationsanbieter zur Verfügbarkeit von Informationen über den Nutzer in seiner Datenbank. In diesem Zusammenhang müssen der Telekommunikationsanbieter und der Diensteanbieter einen Identifizierungsvertrag abschließen. Antwortet der Telekommunikationsanbieter nicht innerhalb von 20 Minuten auf die Anfrage oder fehlen die Informationen über den Nutzer der Telefonnummer in dessen Datenbanken, gilt die Identifizierung als fehlgeschlagen. In diesem Fall dürfen die Instant Messaging-Dienste nicht genutzt werden. Nach den Vorschriften ist der Diensteanbieter verpflichtet, die Übermittlung elektronischer Nachrichten an Nutzer ohne erforderliche Identifizierung zu unterbinden.


Sind die Angaben über den Messenger-Nutzer vorhanden, muss der Telekommunikationsanbieter in seiner Datenbank aufzeichnen, welche Messenger der Nutzer verwendet, einschließlich eines eindeutigen Codes zur Identifizierung des Nutzers. Dieser Code muss dem Telekommunikationsanbieter vom Dienstanbieter zur Verfügung gestellt werden.


Wird der Vertrag zwischen dem Telekommunikationsbetreiber und dem Nutzer, der ordnungsgemäß identifiziert worden ist, gekündigt oder ändern sich die Angaben über den Nutzer, hat der Telekommunikationsanbieter den Dienstanbieter darüber binnen 24 Stunden zu informieren. Der Dienstanbieter muss wiederum eine erneute Identifizierung des Messenger-Nutzers innerhalb von 20 Minuten ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Benachrichtigung durchführen.


Laut den Branchenexperten richtete sich das von der Regierung im Jahr 2018 entwickelte System gegen den Messenger "Telegram", welchen Russland damals zu blockieren versuchte. Das Verfahren erwies sich jedoch als nicht praktikabel.


54 Ansichten

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page