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Russland - Vorschriften für ausländische IT-Unternehmen

Sergej Suchanow


Zum im Sommer 2021 verabschiedeten Gesetz über das Verfahren und die Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeiten von Internetunternehmen auf dem Territorium Russlands sind Verordnungen erlassen worden, welche die gesetzlichen Anforderungen erläutern und präzisieren.


Gemäß der ersten Verordnung sind ausländische Internetunternehmen verpflichtet, ein Benutzerkonto auf der Webseite des Föderalen Dienstes für die Aufsicht im Bereich der Kommunikation, Informationstechnologie und Massenkommunikation (nachfolgend „Roskomnadzor“ genannt) einzurichten. Dieses Konto ist für die Zusammenarbeit und Kommunikation mit den russischen Behörden zu nutzen.


Das entsprechende Benutzerkonto ist auf der Webseite www.236-fz.rkn.gov.ru zu erstellen. Für die Registrierung des Benutzerkontos ist außerdem ein Antrag bei Roskomnadzor zu stellen.


Konto ermöglicht es ausländischen Unternehmen mit Roskomnadzor und dem Föderalen Antimonopoldienst zusammenzuarbeiten und zu kommunizieren, insbesondere rechtsgeschäftliche Mitteilungen entgegenzunehmen sowie Dokumente und Informationen zu übermitteln. Die Verordnung ist am 06.11. 2021 in Kraft getreten.


In einer weiteren Verordnung wurde festgelegt, anhand welcher Kriterien ausländische Unternehmen, die im russischen Segment des Internets tätig sind, identifiziert werden und in die Zuständigkeit welcher Behörden diese Identifizierung fällt.


Die russische Regierung hat dazu Folgendes festgelegt:


- Verfahren zur Identifizierung der Unternehmen, die unter das Gesetz fallen;

- Vorschriften zu deren Zusammenarbeit mit Roskomnadzor.


Bei den hier im Fokus stehenden Unternehmen handelt es sich insbesondere um ausländische Webhosting-Anbieter, Betreiber von Werbesystemen und Organisatoren der Informationsverbreitung im Internet. Die zuständige Behörde identifiziert sie selbständig auf der Grundlage der Ergebnisse der Überwachung von Informationsressourcen und der Analyse öffentlich zugänglicher Informationen im Internet.


Folgende Kriterien sind dazu festgelegt worden: Verarbeitung von Informationen über in Russland ansässige Nutzer und die Entgegennahme von Geldern von russischen natürlichen und juristischen Personen. In diesem Zusammenhang ist eine entsprechende Expertenkommission von Roskomnadzor in Abstimmung mit dem Ministerium für digitale Entwicklung, Kommunikation und Massenmedien und dem Föderalen Dienst für Sicherheit gebildet worden.

Innerhalb von 5 Werktagen ab dem Zeitpunkt der Identifizierung des Unternehmens erhält dieses von Roskomnadzor per E-Mail eine Benachrichtigung über die Notwendigkeit der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen.

Die betreffenden Unternehmen kommunizieren nach der Registrierung mit Roskomnadzor über ihre Benutzerkonten.

Die Verordnung trat am 06.11.2021 in Kraft.


Die dritte Verordnung bestimmt die Haftung ausländischer Internetunternehmen für Verstöße gegen gesetzliche Verbote.

Verstoßen ausländische Websiten-Betreiber mit täglich mehr als 500.000 russischen Nutzer gegen gesetzliche Verbote, ist Roskomnadzor berechtigt, Geldüberweisungen und ihren Zahlungsverkehr einzuschränken. In der Verordnung wurde festgelegt, wie der Dienst die Einhaltung solcher Beschränkungen prüft.

Ein autorisierter Mitarbeiter der Behörde führt dazu aus der Ferne die entsprechende Transaktion zur Überprüfung aus. Auf der Grundlage der Ergebnisse erstellt er einen Akt, der die Überprüfung protokolliert.


Die Verordnung ist ebenfalls am 06.11.2021 in Kraft getreten.

In Russland bestehen außerdem Vorschriften für das Verfahren des Erwerbs von Software durch staatliche Stellen, bei dem es in erster Linie darum geht, möglichst nur Software zu beschaffen im Register der russischen Softwareprogramme zu finden ist.


Fehlt eine den Anforderungen entsprechende Software im Register der russischen Softwareprogramme, muss der Beschaffer darauf hinweisen, dass es „unmöglich ist, das Verbot der Zulassung von Software aus dem Ausland einzuhalten", was es ihm dann erlaubt, auch Software von ausländischen Unternehmen zu erwerben.


Kürzlich ist eine Novelle zur Verordnung der Regierung Nr. 1236 „Über das Verbot des Erwerbs von ausländischer Software im Rahmen der staatlichen Beschaffung“ abgelehnt worden.


Das Ministerium für digitale Entwicklung, Kommunikation und Massenmedien (MinZifri) hat am 20. August vorgeschlagen, Änderungen an der Verordnung vorzunehmen und die Änderungsvorschläge zur öffentlichen Diskussion auf dem Portal regulation.gov.ru. eingestellt.


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