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Russland - Finanzkontenaustausch und Globale Steuerreform

Patrick Pohlit


Ab 2022 sollen Finanzmarktteilnehmer und ihre Kunden für die Übermittlung unvollständiger Daten im Rahmen des internationalen Finanzkonteninformationsaustausches haften. Darüber hinaus ersucht die russische Unternehmerschaft um Unterstützung im Zusammenhang mit den Auswirkungen der globalen OECD-Steuerreform.


Das Föderale Gesetz Nr. 380-FZ vom 29.10.2021 "Über die Änderung im ersten Teil des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation", welches am 1. Januar 2022 in Kraft tritt (im Folgenden "Gesetz"), bringt weitere Präzisierungen in Bezug auf den automatischen internationalen Austausch von Finanzkonteninformationen. Russische Finanzmarkt- Unternehmen sind bereits jetzt verpflichtet, Informationen über ihre Kunden, die als- Steuerausländer gelten, im Zusammenhang mit den aktuellen Bestimmungen des Kapitels 20.1 StGB RF und des föderalen Gesetzes Nr. 173-FZ vom 28.06.2014 an den Föderalen Steuerdienst (FNS) zu liefern.


Der FNS arbeitet hierbei mit russischen und ausländischen Finanzmarktorganisationen zusammen. Im Einzelnen soll eine Geldstrafe in Höhe von 25.000 Rubel für Verstöße verhängt werden, sofern Finanzmarktorganisationen unvollständige oder unzuverlässige Informationen über ihre Kunden bereitstellen. Wird der Verstoß vorsätzlich begangen, erhöht sich die Geldstrafe auf 100.000 Rubel. Allerdings sind Finanzmarktorganisationen von der Haftung ausgenommen, wenn die mangelhafte Information auf den Kunden zurückzuführen ist. In diesem Fall haftet unmittelbar der Kunde, wobei die Geldstrafe 10.000 Rubel beträgt, sofern der Kunde eine natürliche Person ist und 25.000 Rubel, sofern es sich um eine juristische Person handelt. Bei vorsätzlichen Verstößen können die Geldstrafen verdoppelt werden.


Darüber hinaus hat der Russische Industriellen- und Unternehmerverband (RSPP) eine Initiative gestartet, die russische Unternehmerschaft vor den Folgen der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vorgeschlagenen globalen Steuerreform zu schützen. Nach Ansicht des RSPP werden große russische Unternehmen im Zuge dieser Reform Steuern auf die Nutzung russischer Bodenschätze und Mehrwerte im Ausland zahlen müssen, ohne dass die Besonderheiten der Tätigkeit des betroffenen Unternehmens berücksichtigt werden. Daher wurden einige Vorschläge ausgearbeitet, u.a.:


  • Einnahmen aus der Gewinnung von Bodenschätzen und Finanztätigkeiten von der Berechnung der Umsatzschwelle von 20 Mrd. EUR (in Bezug auf den Mechanismus des Pillar 1) auszunehmen;

  • das Risiko einer Ausweitung der länderspezifischen Steuerausgleichsregel auf einen Mindestkörperschaftssteuersatz von 15 % auf internationale Unternehmensgruppen, die in der nationalen Gesetzgebung festgelegte Steuerpräferenzregelungen anwenden, Subventionen vom Staat erhalten usw. in Bezug auf Pillar 2, zu beseitigen.



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