Zurab Tsereteli
Die Staatsduma hat die Einrichtung eines elektronischen Registers für alle widerrufenen Vollmachten beschlossen. In dieses neue Einheitliche Informationssystem sollen Angaben zum Widerruf einfacher und notariell beglaubigter Vollmachten eingetragen werden.
Die Angaben aus dem Register von Anordnungen über den Widerruf einfacher und notariell beglaubigter Vollmachten werden von der Föderalen Notarkammer online kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Föderale Gesetz tritt am 29. Dezember 2021 in Kraft.