Russland - Neue Formulare für ausländische Arbeitskräfte
- 24. Juni
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Zurab Tsereteli
Ab dem 1. September 2026 müssen die Einstellung und die Kündigung von Ausländern anhand neuer Formulare gemeldet werden. Diese unterscheiden sich nur in Details von den derzeit geltenden. Unter anderem muss in der Meldung über den Abschluss eines Arbeitsvertrags zukünftig dessen Laufzeit angegeben werden (Anhänge Nr. 7 und 8 der Verordnung).
Außerdem wird das Formular für die Meldung der Gehaltszahlung an hochqualifizierte Spezialisten aktualisiert. Insbesondere ist nun ein Feld für die Steueridentifikationsnummer (INN) der Spezialisten hinzugefügt und die Angabe über deren Berufe (Anhang Nr. 5 zur Verordnung) gestrichen worden.
Den Meldungen müssen nun außerdem Einwilligungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten beigefügt werden.
Derzeit ist es nicht erforderlich, diese als separates Dokument zu erstellen, da sie bereits in den Formularen selbst enthalten sind (Punkt 6 des Anhangs Nr. 6 und Punkt 5 des Anhangs Nr. 9 der Verordnung).
Die neuen Formulare sollen bis zum 1. September 2032 gelten.





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