Russland - Information über Arbeitnehmerrechte
- Zurab Tsereteli
- 17. Jan. 2022
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Zurab Tsereteli
Ab dem 1. März 2022 ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitnehmer über ihre Arbeitsrechte zu informieren, einschließlich der Rechte auf sichere Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz.
Das Ministerium für Arbeit und Sozialschutz hat dazu die Art und Weise der Information der Arbeitnehmer über ihre Arbeitsrechte und die Liste der Informationsmaterialien festgelegt. Die Informationen können insbesondere auf folgende Weise übermittelt werden:
visuelles/gedrucktes Material: Betriebsverträge, Branchenabkommen, Periodika, Broschüren, Flugblätter und Plakate;
Videomaterial: Videos, Sendungen im Unternehmensfernsehen und
Internet-Ressourcen: Webseite des Arbeitgebers, des Arbeitsministeriums, des Föderalen Dienstes für Arbeit und Beschäftigung, der regionalen Arbeitsbehörden und Rechtsinformationssysteme.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, jede der oben aufgeführten Methoden einzeln oder zusammen mit anderen gesetzlich vorgeschriebenen Formen der Information zu verwenden.
Die zur Verordnung ergangene Musterliste der Informationsmaterialien legt fest, welche Materialien sich auf welche Form der Information beziehen.
Die Verordnung tritt am 1. März 2022 in Kraft.
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