top of page

Russland- EAWU: Änderungen bei Traktoren und Zugmaschinen

Patrick Pohlit


Mit Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission wurden die technischen Vorschriften der Zollunion in Bezug auf landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Anhänger und deren Bauteile geändert. Damit soll der Handel innerhalb der EAWU gefördert und dieser Industriezweig gestärkt werden.


Durch den Beschluss Nr. 127 vom 29.10.2021 wurde die technische Vorschrift der Zollunion (im Folgenden - ZU) "Über die Sicherheit von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und deren Anhängern" (TR TC 031/2012) geändert.


In Absatz 4 des Beschlusses wurde Artikel 2 der Technischen Vorschrift um neue Begriffe ergänzt und klargestellt, dass diese nicht für kleine Zugmaschinen, deren Anhänger und Bauteile gilt. Zudem wurde das Verfahren zur Bestätigung der Einhaltung der technischen Vorschriften geändert. Bevor Zugmaschinen, Anhänger und deren Bauteile auf dem Gebiet der Zollunion in den Verkehr gebracht werden können, muss bestätigt werden, dass sie den Anforderungen der technischen Vorschriften entsprechen (Konformitätsnachweis). Jetzt ist es möglich, bei der Zertifizierung von Bauteilen die Notifizierungen der Typgenehmigung zu verwenden, aber der Hersteller muss über Prüfberichte eines akkreditierten Labors verfügen. Diese Neuerung soll das Produktzertifizierungsverfahren vereinfachen und den finanziellen und zeitlichen Aufwand verringern.


Außerdem werden die Sicherheitsanforderungen für Zugmaschinen- und Anhängerstrukturen und eine Liste der Zugmaschinen- und Anhängerbauteile, die den Anforderungen der technischen Vorschrift unterliegen, präzisiert.

Die oben genannten Änderungen treten gemäß dem Beschluss nach dem 18.05.2022 (180 Tage nach der offiziellen Veröffentlichung vom 19.11.2021 auf der offiziellen Website der EAWU) in Kraft: https://docs.eaeunion.org/docs/ru-ru/01430574/err_19112021_127).


41 Ansichten

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page