top of page

Russland - Missbräuchliche Vorladungen durch Steuerbehörden

Patrick Pohlit


Der russische Föderale Steuerdienst (FNS) hat die übermäßige, oft unbegründete und daher missbräuchliche Vorladung von Steuerpflichtigen durch die Steuerbehörden kritisiert. In diesem Zusammenhang hat der FNS zwei Schreiben an die territorialen Steuerbehörden herausgegeben, um diesen Missbrauch einzuschränken.


Das Schreiben Nr. ЕА-4-15/16838 des föderalen Steuerdienstes der Russischen Föderation (FNS RF) vom 2. Dezember 2021 "Über die Zusendung der Benachrichtigung über die Vorladung des Steuerpflichtigen in die Steuerbehörde gemäß § 4 Abs. 1 Art. 31 StGB" beschreibt die Arten von Verstößen durch die örtlichen Steuerbehörden. Zudem fordert der FNS zur Vermeidung einer rechtswidrigen Vorladung von Steuerpflichtigen gemäß Art. 31 Abs. 1 UAbs. 4 StGB die Einhaltung der russischen Verfahrensvorschriften durch die zuständigen Behörden und beschreibt die rechtmäßigen Maßnahmen, die gemäß den einschlägigen Artikeln - Art. 31 Abs. 1 UAbs. 4, Art. 93, Art. 93.1, Art. 88 Abs. 3 StGB - ergriffen werden können.


Das Schreiben des FNS RF vom 23.12.2021 N SD-4-2/18103@ "Über die Verschärfung der Kontrolle bei der Anforderung von Unterlagen (Informationen)" beschreibt ebenfalls aufgedeckte Verstöße der territorialen FNS, insbesondere die Forderung zur Urkundenvorlage (Informationen) in einer nicht amtlich vorgeschriebenen Form, sowie die Anforderung von Dokumenten, die für die Steuerprüfung nicht maßgeblich sind. Mit diesem Schreiben wird eine verschärfte Kontrolle der Erstellung und Übermittlung von Anforderungen auf territorialer Ebene angeordnet, um Verstöße der territorialen Steuerbehörden und Beschwerden von Steuerpflichtigen über rechtswidrige Maßnahmen zu vermeiden.


45 Ansichten

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page