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Russland - Obligatorische Kennzeichnung bestimmter Waren aufgeschoben

Sergej Suchanow


Durch die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 14-p vom 17. Januar 2022 wurde die obligatorische Kennzeichnung von Fahrrädern und Fahrradrahmen bis zum 1. März 2023 verschoben. Für handbediente oder elektrische Rollstühle, die als medizinische Geräte klassifiziert sind, muss die Kennzeichnung ab dem 1. Februar 2023 erfolgen. Diese Kategorie gehörte bisher nicht zu den kennzeichnungspflichtigen Waren.

Darüber hinaus ist die Liste der Waren, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen, um folgende Positionen ergänzt:


• Malzbier und Getränke auf Bierbasis (Biergetränke);

• Alkoholfreies Bier;

• Apfel – und Birnenwein;

• Andere gegorene Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 7 % vol.


Die Frist für die Markierung dieser Produkte ist noch nicht bestimmt und wird erst nach der Versuchsphase zur Kennzeichnung von Bier und alkoholarmen Getränken festgelegt.


Gemäß der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr.792-p vom 28. April 2018 unterliegen z.B. bereits folgende Waren der obligatorischen Kennzeichnung: Tabakwaren, Reifen und Reifendecken, Kleidung, Schuhe und Kameras.


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