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Russland - Grünes Licht für Online-Gesellschafterversammlungen

Sergej Suchanow


Die Regierung beabsichtigt bis zum 31. Dezember 2022 das Verbot der Abhaltung von Hauptversammlungen einer Aktiengesellschaft mit Abstimmung im Umlaufverfahren für die Wahl des Aufsichtsrats oder Prüfungsausschusses, Bestätigung des Wirtschaftsprüfers und die Feststellung des Jahresabschlusses, falls dies nicht gemäß der Satzung in die Kompetenz des Aufsichtsrats fällt, auszusetzen.


Für den gleichen Zeitraum wird vorgeschlagen, das Verbot der Wahl der Form für die Gesellschafterversammlung einer GmbH aufzuheben, wenn der Jahresabschluss bestätigt werden sollen.


Die Abhaltung der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ohne persönliche Anwesenheit bedarf des Beschlusses des Aufsichtsrates und die Abhaltung der Hauptversammlung einer GmbH ohne persönliche Anwesenheit bedarf des Beschlusses des Exekutivorgans.


Es sei daran erinnert, dass aufgrund der Corona-Pandemie ähnliche Vorschriften im Jahre 2021 galten.


Als weitere Neuerungen sind geplant, z.B. in der Satzung einer AG nur noch die Rechte der Inhaber von Vorzugsaktien und nicht aller Aktien anzugeben. Diese Änderung wird ins Zivilgesetzbuch RF eingehen.


Die entsprechenden Gesetzentwürfe sind in der finalen Fassung von der russischen Staatsduma verabschiedet worden.


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