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Russland - Devisenbeschränkungen

Zurab Tsereteli


In der zweiten Märzhälfte und Anfang April 2022 haben der russische Präsident und die Zentralbank eine Reihe von Änderungen und Einschränkungen zu den Devisenvorschriften erlassen.

Nachstehend geben wir eine Übersicht zum Stand am 11. April 2022:


Es ist Folgendes erlaubt:


  • Russische juristische Personen sind berechtigt, Fremdwährungen auf ihre Konten bei Banken außerhalb Russlands (und anderen nicht-russischen Finanzunternehmen) zu überweisen, um die laufenden betrieblichen Aktivitäten von Niederlassungen und Repräsentanzen zu finanzieren. Dabei darf die Höhe der Finanzierung den Vorjahresbetrag nicht überschreiten;

  • Im Zeitraum vom 10. März bis zum 10. September dürfen Deviseninländer US-Dollar, japanische Yen, Pfund Sterling und Euro bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 5.000 US-Dollar in bar erhalten, und zwar ausschließlich für Deckung von Ausgaben für Geschäftsreisen ins Ausland. Werden EUR, GBP oder JPY ausgezahlt, wird der Gegenwert in US-Dollar zum Wechselkurs der Kreditorganisation ermittelt, der jedoch nicht unter dem offiziellen Kurs der Zentralbank Russlands liegen darf. Deviseninländer und Devisenausländer dürfen alle anderen Währungen ohne Einschränkung zum am Ausgabetag geltenden Marktkurs erwerben.

  • Bezahlung von Rechtsgeschäften mit Vertragspartnern aus den sogenannten „unfreundlichen Staaten“ sofern:

der Vertragspartner von russischen juristischen oder natürlichen

Personen (auch über ausländische juristische Personen) kontrolliert

wird;

die Informationen über die Ausübung der Kontrolle der Steuerbehörde

offengelegt ist.

  • Banken, gegen die ausländische Sanktionen verhängt wurden, sind berechtigt, Fremdwährungsverpflichtungen gegenüber russischen juristischen Personen im Rahmen der Konto- oder Einlagenverträge in Rubel in entsprechender Höhe zu erfüllen. Dieser Betrag muss zum offiziellen Wechselkurs der russischen Zentralbank am Tag der Erfüllung der Verpflichtungen berechnet werden. Die Änderungen gelten für die Verpflichtungen, die vor der Verhängung von westlichen Sanktionen entstanden sind. Die Regelung ist bis zum 1. September 2022 gültig;

  • Vorauszahlungen dürfen in Höhe von höchstens 30 % der vertraglichen Verpflichtungen geleistet werden;

  • Vorauszahlungen dürfen in Höhe von mehr als 30 % des Verpflichtungsbetrages für die folgenden Arten von Verpflichtungen geleistet werden:

Bezahlung von Treib- und Schmierstoffen (Bunkeröl), Nahrungsmitteln,

materiell-technischen Vorräten und anderen Waren (mit Ausnahme von

Ersatzteilen und Ausrüstungen), die für die Sicherstellung des Betriebes

und die technische Wartung von Fahrzeugen erforderlich sind;

Zahlungen im Rahmen der Verträge, welche die Erbringung von

Finanzdienstleistungen durch Devisenausländer für Deviseninländer

vorsehen, einschließlich der Versicherungs- und

Rückversicherungsverträge;

  • Zahlungen im Rahmen der Verträge, welche die Erbringung von Dienstleistungen für die internationale Beförderung von Waren (Gütern), Transitbeförderung von Waren (Gütern), Dienstleistungen für die Bereitstellung von rollendem Material (Containern) für solche Beförderungen, Beförderung von Leerwagen (Containern), Speditions- und Logistikdienstleistungen durch Devisenausländer an Deviseninländer vorsehen, sowie Zahlung durch Deviseninländer entsprechender Kosten, die mit der Organisation solcher Beförderungen verbunden sind, sowie Zahlung von Tarifen, Gebühren und Vergütungen für Infrastrukturdienstleistungen der Verkehrsverbindung;

  • Zahlungen im Rahmen der Verträge, welche die Ausführung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen, Übermittlung von Informationen sowie Übertragung geistigen Eigentums (einschließlich diesbezüglicher ausschließlicher Rechte) an Deviseninländer vorsehen, wobei der Betrag der Verpflichtungen aus jedem dieser Verträge 15.000 USD nicht übersteigt. Die Höhe der Verpflichtungen aus solchen Verträgen wird aufgrund der von der russischen Zentralbank zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgestellten offiziellen Wechselkurse der ausländischen Währung gegenüber dem Rubel oder - im Falle einer Änderung der Höhe der Verpflichtungen aus dem Vertrag (der Vereinbarung) - zum Zeitpunkt der letzten Änderungen (Ergänzungen) des Vertrages, die eine solche Änderung der Höhe vorsehen, ermittelt.


Natürliche Personen dürfen:

  • Neue Bankkonten in Fremdwährung eröffnen. Die Auszahlung der Geldbeträge von diesen Konten erfolgt allerdings ausschließlich in Rubel;

  • Überweisungen von ausländischen Banken sowie Gelder aus elektronischen Geldbörsen dürfen bis zum 9. September 2022 nur in Rubel zum offiziellen Wechselkurs der Zentralbankbank Russlands am Tag der Auszahlung entgegengenommen werden;

  • Geldbeträge in Fremdwährung in Form von Löhnen, Mietzahlungen, Kupons, Dividenden auf Wertpapiere und anderen Zinsbeträgen dürfen von Devisenausländern an russische Staatsbürger überwiesen und deren Bankkonten bei ausländischen Banken und Finanzunternehmen gutgeschrieben werden;

  • Natürlichen Personen dürfen Devisen (einschließlich Währungsumtausch) von ausländischen Konten, die vor dem 1. März 2022 eröffnet worden sind, auf ihre russischen Bankkonten überweisen. Es handelt sich dabei um Konten, deren Informationen dem russischen Föderalen Steuerdienst übermittelt wurden.

Die beiden letztgenannten Bestimmungen gelten auch für Ausländer und Staatenlose, die sich aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis dauerhaft in Russland aufhalten.


  • Innerhalb eines Monats kann eine natürliche Person von ihrem Konto bei einer russischen Bank auf ihr eigenes Konto oder auf das Konto einer anderen Person im Ausland höchstens 10.000 US-Dollar oder den Gegenwert in einer anderen Währung überweisen. Pro Monat können nicht mehr als 5.000 US-Dollar über Geldtransferunternehmen, die Überweisungsdienste anbieten, überwiesen werden, ohne ein Konto zu eröffnen. Der Überweisungsbetrag wird zum offiziellen Wechselkurs der russischen Zentralbank am Tag der Überweisung berechnet.


Diese Vorschrift erstreckt sich auf Deviseninländer und Devisenausländer aus den Staaten, die Sanktionen gegen Russland nicht verhängen und deren Verhängung nicht unterstützen, sowie auf Devisenausländer aus allen anderen Staaten, die auf dem Territorium Russlands aufgrund von Arbeitsverträgen oder zivilrechtlichen Verträgen tätig sind.


Die russische Zentralbank genehmigt Folgendes:


  • Zahlung eines Anteils, einer Einlage oder eines Anteils am Vermögen (Grund- oder Stammkapital, Aktienfonds einer Genossenschaft) einer gebietsfremden juristischen Person durch einen Deviseninländer. Diese Vorschrift ist bis zum 31. Dezember 2022 gültig;

  • Zahlung der Einlagen eines Deviseninländer an einen Devisenausländer im Rahmen eines Gesellschaftsvertrags mit Investitionen in Form von Kapitalanlagen (Joint-Venture-Vertrag);

  • Erhalt von Bargeld in USD, EUR, JPY, GBP in Höhe von mehr als 5.000 USD bei einem Kreditinstitut;

  • Änderung der First für den Zwangsumtausch von 80% der Einnahmen in ausländischen Währungen;

  • Befreiung von der Verpflichtung zum Verkauf von 80 % der im Rahmen von Außenhandelsverträgen erhaltenen Devisen (sogenannte Devisenerlöse) zu verkaufen.


Die Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in Russland genehmigt Folgendes:


  • Geldüberweisungen ohne Eröffnung eines Bankkontos mittels elektronischer Zahlungsmittel;

  • Bereitstellung von Fremdwährung zugunsten von Devisenausländer im Rahmen von Darlehensverträgen;

  • Gewährung von Krediten und Darlehen in Rubel an ausländische Vertragspartner aus unfreundlichen Staaten und an gebietsfremde Personen, die unter deren Kontrolle stehen;

  • Kauf (oder sonstiger Erwerb) von Immobilienvermögen oder Wertpapieren von Personen aus unfreundlichen Staaten und von Personen, die von diesen kontrolliert werden (mit Ausnahme von besonderen ausländischen Personen), oder deren Veräußerung;

  • Verkauf oder Kauf von Immobilienvermögen oder Wertpapieren von einem anderen ausländischen Vertragspartner, wenn er diese nach dem 22. Februar 2022 bei einer Person aus einem unfreundlichen Land erworben hat;

  • Durchführung einer Reihe von Rechtsgeschäften mit einem Betrag, der den vom Direktorium der Zentralbank Russlands festgelegten Betrag übersteigt;

  • Verkauf von Devisen in einem anderen Umfang als 80 %.


Folgendes ist verboten:


  • Die Banken dürfen bis zum 9. September 2022 kein Valuta-Bargeld verkaufen, gestattet sind aber Abhebungen im Gegenwert von maximal 10.000 USD, wenn diese Mittel vor dem 9. März eingezahlt worden sind;

  • Ausfuhr von Fremdwährung in bar und in Form von Geldinstrumenten, wenn der Betrag den Gegenwert von 10.000 US-Dollar zum Wechselkurs der Zentralbank Russlands am Tag der Ausfuhr übersteigt;

  • Kauf von Fremdwährungen auf dem inländischen Devisenmarkt der Russischen Föderation durch gebietsfremde juristische Personen aus den Staaten, die unfreundliche Handlungen begehen;

  • Devisenausländer dürfen keine USD, EUR, JPY und GBP in bar entgegennehmen;

  • Auslandsüberweisungen von Bankkonten gebietsfremder natürlicher Personen aus den Ländern, welche die verhängten Sanktionen unterstützen, sowie von juristischen Personen aus diesen Ländern bis Oktober 2022;

  • Auslandsüberweisungen von Geldern gebietsfremder natürlicher und juristischer Personen aus Sanktionen unterstützenden Ländern von den Konten russischer Makler bis Oktober 2022.

Darüber hinaus führen die Steuerbehörden vorübergehend keine Prüfungen auf Einhaltung der Devisengesetzgebung durch.


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