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Russland - Verbot der Informationsweitergabe

Patrick Pohlit


Am 1. Mai trat ein Gesetz in Kraft, das es russischen Kreditinstituten untersagt, von ausländischen zuständigen Behörden (einschließlich Justizbehörden) angeforderte Informationen über Kunden und deren Transaktionen sowie über Kundenvertreter, Begünstigte und wirtschaftliche Eigentümer weiterzugeben.


Das Föderale Gesetz Nr. 125-FZ "Über die Änderung des Föderalen Gesetzes 'Über Gegenmaßnahmen (Gegenmaßnahmen) gegen unfreundliche Handlungen der Vereinigten Staaten von Amerika und anderer ausländischer Staaten'" (im Folgenden "das Gesetz") trat am 1. Mai 2022 in Kraft. Der Gesetzentwurf ¹1193544-7 wurde der Staatsduma bereits am 15.06.2021 zur Lesung vorgelegt (Link zum Gesetzentwurf: https://sozd.duma.gov.ru/bill/1193544-7#bh_histras) aber erst am 1. Mai 2022 offiziell veröffentlicht.


Ziel des Gesetzes ist die Risiken zu minimieren, die mit der Verabschiedung von Änderungen der nationalen Gesetzgebung durch unfreundliche Staaten verbunden sind, die darauf abzielen, vertrauliche Informationen, die dem Bankgeheimnis unterliegen, von ausländischen Banken unter Androhung von Strafsanktionen zu erlangen. Das Gesetz ist als Verbot mit Genehmigungsvorbehalt gestaltet und sieht für die betroffenen Kreditinstitute eine unverzügliche Notifikationspflicht, d. h. innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang eines Ersuchens, gegenüber dem Föderalen Finanzüberwachungsdienst und der Russischen Zentralbank, vor.


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