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Russland - Dividenden nur noch in Rubel

Sergej Suchanow


Ein Verfahren zur Ausschüttung von Gewinn von russischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Wirtschaftsgenossenschaften und Produktionskooperativen an ausländische Gesellschafter aus so genannten „unfreundlichen Staaten“ ist unter Berücksichtigung der aktuellen Devisenbeschränkungen festlegt worden.


Die Auszahlungen in Landeswährung müssen auf ein spezielles Bankkonto vom Typ „C“ zum Wechselkurs der russischen Zentralbank am Tag der Zahlung erfolgen. Dies ist eine allgemeine Vorschrift. Die russische Zentralbank kann für bestimmte Banken und Nichtkredit-Finanzorganisationen ein anderes Verfahren festlegen und das Finanzministerium - für andere Gebietsansässige.


Die Anordnung sieht eine Reihe von Fällen vor, in denen zur Abwicklung von Rechtsgeschäften keine Genehmigung der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in Russland erforderlich ist. Dies betrifft folgende Rechtsgeschäfte: Erwerb von Immobilien durch Ausländer in Russland, Verkauft von Immobilien durch Ausländer über ein Konto vom Typ „C“, Rechtsgeschäfte im Rahmen der Beteiligung an der Errichtung von Wohnungsbauprojekten, Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien und Anteilen an russischen Unternehmen usw.


Wichtige Unternehmen des Transportsektors, die in Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber ihren ausländischen Tochtergesellschaften (verbundenen Unternehmen) Gelder für Zahlungen im Rahmen von Leasingverträgen für Flugzeuge, Hilfstriebwerke und Flugtriebwerke auf ihre Konten erhalten haben, dürfen ihre Verpflichtungen gegenüber diesen Unternehmen durch Aufrechnung ihrer Forderungen beenden.


Anzumerken ist, dass die Regelungen grundsätzlich nur gelten, wenn das diesbezügliche Limit von 10 Mio. RUB pro Monat überschritten wird.


Die Anordnung trat am 4. Mai 2022 in Kraft.


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