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Russland - Insolvenzmoratorium soll geändert werden

Zurab Tsereteli


In die Staatsduma der Russischen Föderation wurde der Gesetzentwurf Nr. 123230–8 eingebracht, der vorsieht, dass sich das Moratorium über die Aussetzung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht auf Schuldner erstreckt, die keine Merkmale der Insolvenz aufweisen.


Nach den Worten der Autoren des Gesetzentwurfs ist das am 1. April dieses Jahres für sechs Monate eingeführte "totale" Insolvenzmoratorium für fast alle Schuldner - juristische und natürliche Personen (einschließlich Einzelunternehmer) - unabhängig davon, ob sie in der Lage sind oder nicht, ihre Verbindlichkeiten zu begleichen, überflüssig, trägt zur Verschlechterung der Zahlungsdisziplin der Schuldner und Verringerung der finanziellen Stabilität der Gläubiger bei.


Darüber hinaus sind die Interessen natürlicher Personen als Schuldner, nach Ansicht der Autoren des aktuellen Gesetzentwurfs, derzeit durch die Möglichkeit, ein monatliches Einkommen in Höhe des Existenzminimums pfändungsfrei zu beziehen und die Wiedereinführung des Mechanismus der "Kreditferien" ausreichend geschützt.


Das geltende Insolvenzmoratorium beinhaltet u.a. ein Verbot der Verhängung von Strafen (Geldbußen) und anderen finanziellen Sanktionen gegen Schuldner wegen Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung von Geld- und Zahlungsverpflichtungen, die vor der Einführung des Insolvenzmoratoriums entstanden sind; Verbot der Zwangsvollstreckung in verpfändetes Vermögen, einschließlich der außergerichtlichen Vollstreckung sowie Einstellung eines Vollstreckungsverfahrens vermögensrechtlicher Forderungen, die vor der Einführung des Insolvenzmoratoriums entstanden sind.

Gemäß der aktuellen Gesetzesfassung gelten diese Folgen für Schuldner, die unter die Wirkung des Insolvenzmoratoriums fallen, unabhängig davon, ob sie zahlungsunfähig sind oder über kein ausreichendes Vermögen verfügen. Die Rechtsprechung sieht jedoch eine Ausnahme von dieser Regel vor, wenn der Schuldner nicht tatsächlich unter den Umständen gelitten hat, die der Einführung des Insolvenzmoratorium zugrunde lagen, und sein Verhalten unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände als unlauter angesehen werden kann.


Die Einführung des Insolvenzmoratorium erlegt dem Schuldner bestimmte Beschränkungen auf.

Beispielsweise ist es während der Inanspruchnahme des Insolvenzmoratoriums nicht erlaubt, Dividenden auszuzahlen, Gewinne zwischen den Gesellschaftern des Schuldners zu verteilen, den tatsächlichen Wert eines Anteils am Stammkapital auszuzahlen oder Aktien des Schuldners zurückzukaufen.

Ein Schuldner, der ein Interesse an der Durchführung dieser Transaktionen hat, ist berechtigt, auf die Anwendung des Insolvenzmoratoriums zu verzichten.


Am 16. Mai 2022 wurde der Gesetzentwurf in den Ausschuss des russischen Staatsduma für Naturressourcen, Immobilien und Immobilienbeziehungen zur Stellungnahme eingebracht.


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