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Russland - Beschränkungen für Lebensmittelgroßhandel

Sergej Suchanow


Bis Ende 2022 ist der Lebensmittelgroßhandel wieder vorübergehend berechtigt, zusätzliche Verkaufsflächen von bestimmten ausländischen Gesellschaften zu erwerben oder anzumieten. Darüber hinaus wurde die Funktionsweise des staatlichen Informationssystems zur Überwachung kennzeichnungspflichtiger Waren klargestellt.


Vom 15. Juni und bis zum 31. Dezember 2022 darf der Lebensmittelgroßhandel ohne Beschränkungen zusätzliche Verkaufsflächen von ausländischen Gesellschaften, welche ihre Tätigkeiten in Russland eingestellt haben, erwerben. Das Verbot des Erwerbs oder der Anmietung zusätzlicher Verkaufsflächen für den Lebensmittelgroßhandel wird ausgesetzt, wenn es sich bei der anderen Partei eines solchen Rechtsgeschäfts um eine juristische Person handelt, die kumulativ folgende Bedingungen erfüllt:


  • die juristische Person wird zum Zeitpunkt der Abwicklung des Rechtsgeschäftes von einer ausländischen juristischen Person kontrolliert;


  • die juristische Person ist ein Unternehmen, welches über eine Handelskette tätig ist, seine Handelstätigkeit auf dem Territorium Russlands eingestellt hat oder die Einstellung der Handelstätigkeit angekündigt hat;


  • die Gründe für die Anerkennung der juristischen Person als von einer ausländischen juristischen Person kontrolliert vor dem 15. Juni 2022 entstanden sind.


Dem Verbot unterliegen in jedem Fall keine Handelsketten mit einem Umsatz von höchstens 800 Mio. RUB im letzten Kalenderjahr.


Darüber hinaus klärt das Gesetz die Funktionsweise des staatlichen Informationssystems zur Überwachung des Umsatzes kennzeichnungspflichtiger Waren und regelt eine Reihe weiterer Fragen.


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